Benutzung des RRZ
Für jede Nutzung der IT-Ressourcen des RRZ - im Rahmen der Benutzungsordnung - ist eine UHH-Kennung (Zugangsberechtigung) erforderlich.
Jede UHH-Kennung ist grundsätzlich durch ein individuelles Passwort geschützt.
Zu jeder UHH-Kennung gehört eine E-Mail-Adresse und ein "Postfach" auf einem zentralen Mail-Server des RRZ. Dieses Postfach muss unbedingt regelmäßig "abgefragt" werden - unabhängig von evtl. sonst benutzter E-Mail-Verbindung - , da vom RRZ betriebsbedingte Informationen weitgehend automatisiert nur dorthin geschickt werden (können).
Bei der Beantragung, Information über Rechte und teilweise Selbst-Verwaltung einer UHH-Kennung helfen Ihnen die untergeordneten Rubriken (links).
Autor: Heinrich Trost, Stand: 23.06.2011 14:45 Uhr |