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Die "explizite" Verlängerung von Studierenden-Kennungen per Antrag ist nur notwendig, wenn die "automatische" Verlängerung auf Basis der Immatrikulationsdaten der Univ. Hamburg nicht "greift" (dies wird rechtzeitig vor dem Verlängerungstermin per E-Mail an die zugehörige Adresse auf dem Server public.uni-hamburg.de mitgeteilt).
Autor: Heinrich Trost, Stand: 11.08.2006 13:59 Uhr |