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Zugangsberechtigung (Kennung)

Alle Angehörigen der Universität Hamburg - Studierende und Bedienstete - können auf Antrag eine persönliche Berechtigung (Personen-bezogene Kennung) zur IT-Nutzung im Rahmen ihres Studiums bzw. ihrer Dienstaufgaben erhalten.

Darüberhinaus sind für eingegrenzte wissenschaftliche Projekte oder sachlich-organisatorisch bestimmte Aufgaben (etwa in Fakultäten, Departments / Fachbereichen, Instituten o.ä.) Projekt-bezogene Kennungen zu beantragen.

Nutzer, die nicht der Universität Hamburg angehören, erhalten - soweit zugelassen - grundsätzlich nur Projekt-bezogene Kennungen.

Autor: Heinrich Trost, Stand: 11.08.2006 13:59 Uhr

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