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Personen-bezogene Kennung für Studierende der Universität Hamburg (UHH-Kennung)

Vorgesehen für die IT-Nutzung

  • für Studierende der Universität Hamburg im Rahmen ihres Studiums.


Beantragung, Genehmigung

  • Seit Sept. 2006 wird für jede(n) Studierende(n) der UniHH automatisch eine UHH-Kennung mit Mail-Adresse und Postfach generiert (soweit nicht schon früher zugeteilt), um sie dem STiNE-System für Mail-Verkehr zur Verfügung zu stellen.
    Eine Nutzungsberechtigung mit der erteilten Kennung, Mailadresse und dem Anfangs-/Standard-Passwort kann im RRZ, EG R.019, ausgedruckt werden.
    Außerdem können Sie aus der STiNE-Umgebung heraus über "Aktivierung Ihres Uni-Mailaccounts" einmalig ein (neues) Passwort für Ihre UHH-Kennung setzen.

    Falls noch keine UHH-Kennung zugeteilt wurde:

  • Die Anmeldung erfolgt "online" durch Eingabe der persönlichen Daten an Terminals im RRZ, EG R.019 .
  • Der "dabei ausgedruckte" Antrag auf eine persönliche Berechtigung ist mit einer aktuellen Studienbescheinigung zu versehen, zu unterschreiben und dort abzugeben.
  • Eine Nutzungsberechtigung mit der erteilten Kennung und dem Anfangs-/Standard-Passwort wird zur Mitnahme ebenfalls sofort ausgedruckt.
  • Nach Prüfung des Antrags ("ohne Beanstandung") wird die Kennung innerhalb einiger Tage freigeschaltet und kann benutzt werden (eine weitere Mitteilung erfolgt nicht !).
     
  • Die Kennung ist nicht übertragbar.


Gültigkeit, Verlängerung

  • Termine für die jährliche Verlängerung sind für "Sommersem.-Kennungen" (4. Zeichen x) der 31.05. , für "Wintersem.-Kennungen" (4. Zeichen y) der 30.11. jeden Jahres.
  • Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn am Verlängerungstermin die Immatrikulation an der Uni HH mit unveränderter Matrikel-Nr. im gleichen Fach (-bereich) fortbesteht.
    Andernfalls muss ein Verlängerungsantrag mit aktueller Studienbescheinigung eingereicht werden.
    Dies gilt insbesondere für nicht an der Uni HH immatrikulierte Studierende, deren Zugangsberechtigung auf einer Sonderregelung basiert.

Autor: Heinrich Trost, Stand: 21.03.2007 14:53 Uhr

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