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Vorgesehen für die IT-Nutzung - für Studierende der Universität Hamburg im Rahmen ihres Studiums.
Beantragung, Genehmigung
- Seit Sept. 2006 wird für jede(n) Studierende(n) der UniHH automatisch eine UHH-Kennung mit Mail-Adresse und Postfach generiert (soweit nicht schon früher zugeteilt), um sie dem STiNE-System für Mail-Verkehr zur Verfügung zu stellen.
Eine Nutzungsberechtigung mit der erteilten Kennung, Mailadresse und dem Anfangs-/Standard-Passwort kann im RRZ, EG R.019, ausgedruckt werden.
Außerdem können Sie aus der STiNE-Umgebung heraus über "Aktivierung Ihres Uni-Mailaccounts" einmalig ein (neues) Passwort für Ihre UHH-Kennung setzen.
Falls noch keine UHH-Kennung zugeteilt wurde:
- Die Anmeldung erfolgt "online" durch Eingabe der persönlichen Daten an Terminals im RRZ, EG R.019 .
- Der "dabei ausgedruckte" Antrag auf eine persönliche Berechtigung ist mit einer aktuellen Studienbescheinigung zu versehen, zu unterschreiben und dort abzugeben.
- Eine Nutzungsberechtigung mit der erteilten Kennung und dem Anfangs-/Standard-Passwort wird zur Mitnahme ebenfalls sofort ausgedruckt.
- Nach Prüfung des Antrags ("ohne Beanstandung") wird die Kennung innerhalb einiger Tage freigeschaltet und kann benutzt werden (eine weitere Mitteilung erfolgt nicht !).
- Die Kennung ist nicht übertragbar.
Gültigkeit, Verlängerung
- Termine für die jährliche Verlängerung sind für "Sommersem.-Kennungen" (4. Zeichen x) der 31.05. , für "Wintersem.-Kennungen" (4. Zeichen y) der 30.11. jeden Jahres.
- Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn am Verlängerungstermin die Immatrikulation an der Uni HH mit unveränderter Matrikel-Nr. im gleichen Fach (-bereich) fortbesteht.
Andernfalls muss ein Verlängerungsantrag mit aktueller Studienbescheinigung eingereicht werden. Dies gilt insbesondere für nicht an der Uni HH immatrikulierte Studierende, deren Zugangsberechtigung auf einer Sonderregelung basiert.
Autor: Heinrich Trost, Stand: 21.03.2007 14:53 Uhr |