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Personen-bezogene Kennung für Bedienstete der Universität Hamburg

Vorgesehen für die IT-Nutzung

  • für Bedienstete der Universität Hamburg im Rahmen ihrer Dienstaufgaben.


Beantragung, Genehmigung

  • Um eine "persönliche Kennung" zu erhalten, ist das Formular "Antrag auf eine persönliche Berechtigung" für Bedienstete ausgefüllt einzureichen.
    (online als PDF-Datei oder erhältlich in der Beratung des RRZ)
  • Der Antrag ist von dem/der Nutzer/in der Kennung und von einer unterschriftsberechtigten Person  der Benutzergruppe (d.h. Unterschrift liegt im RRZ vor) zu unterschreiben.
  • Die erteilte Kennung wird zusammen mit dem Anfangs-/Standard-Passwort dem/der Nutzer/in in einer Benutzungsgenehmigung mitgeteilt, eine Kopie der Genehmigung (ohne Passwort) erhält der/die Unterschriftsberechtigte.
  • Die Kennung ist nicht übertragbar.


Gültigkeit, Verlängerung

  • Die Gültigkeit der Kennung muss bei Bedarf (Kalender-) jährlich per Ergänzungsantrag verlängert werden.
  • "erste" Gültigkeit erstreckt sich normalerweise auf das Antrags- und das Folgejahr.

Autor: Heinrich Trost, Stand: 11.08.2006 13:59 Uhr

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