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Vorgesehen für die IT-Nutzung
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für Bedienstete der Universität Hamburg im Rahmen ihrer Dienstaufgaben.
Beantragung, Genehmigung
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Um eine "persönliche Kennung" zu erhalten, ist das Formular "Antrag
auf eine persönliche Berechtigung" für Bedienstete
ausgefüllt einzureichen.
(online als PDF-Datei oder erhältlich
in der Beratung des RRZ)
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Der Antrag ist von dem/der Nutzer/in der Kennung und von einer unterschriftsberechtigten Person der
Benutzergruppe (d.h. Unterschrift liegt im RRZ vor) zu unterschreiben.
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Die erteilte Kennung wird zusammen mit dem Anfangs-/Standard-Passwort dem/der
Nutzer/in in einer Benutzungsgenehmigung mitgeteilt, eine Kopie
der Genehmigung (ohne Passwort) erhält der/die Unterschriftsberechtigte.
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Die Kennung ist nicht übertragbar.
Gültigkeit, Verlängerung
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Die Gültigkeit der Kennung muss bei Bedarf (Kalender-) jährlich
per Ergänzungsantrag verlängert
werden.
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"erste" Gültigkeit erstreckt sich normalerweise auf das Antrags- und
das Folgejahr.
Autor: Heinrich Trost, Stand: 11.08.2006 13:59 Uhr |