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Betriebliche Regelungen für die Druckernutzung

Das Regionale Rechenzentrum (RRZ) ist bemüht, den Betrieb der Drucker und Plotter möglichst reibungslos und störungsfrei zu gewährleisten. Diese Regelungen sollen zu zuverlässigem Service für alle Benutzer beitragen. Modifizierungen mit diesem Ziel sind jederzeit möglich.

  • Grundvoraussetzung zur Nutzung jeglicher öffentlich zugänglicher Geräte des RRZ ist der Besitz einer UHH-Kennung.
  • Seit dem 1.1.2005 ist das RRZ gehalten, für die Benutzung der Drucker und Plotter des RRZ eine Materialkostenbeteiligung zu erheben. Informieren Sie sich bitte über Details und Preise für die Materialkostenbeteiligung sowie über die Hinweise zu den Reklamationsmöglichkeiten.
  • Jede UHH-Kennung erhält bei Einrichtung ein einmaliges Freikontingent von 5 Euro.
  • Alle Drucker sind in ihren Standardeinstellungen auf beidseitigen Druck (Duplex) konfiguriert. Dies hilft, Energie und Material zu sparen und dient damit der Erhaltung der Umwelt. Anleitungen und Tipps zum Ausdruck finden Sie hier.
  • Druckaufträge, die zu Störungen des Druckbetriebs führen, z. B. durch falsche Formatwahl (Letter, Legal, B5 sind häufige Beispiele), müssen evtl. abgebrochen und gelöscht werden.

25.03.2011 (Erstfassung vom 01.01.2005)

Autor: APS/RRZ, Stand: 08.12.2011 10:15 Uhr

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