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Vorgesehen für die IT-Nutzung - im Rahmen von "fest umrissenen" wissenschaftlichen Projekten, die von Angehörigen der Universität Hamburg durchgeführt werden,
- für sachlich-organisatorisch bestimmte Aufgaben in Fachbereichen, Instituten, Verwaltung etc. (z.B. Dekanat, Sekretariat, FB-/Inst.-Verwaltung...),
- bei Erfordernis besonderer Zugangsberechtigungen (z.B. Parallel-Rechner, WWW-Darstellung auf RRZ-/Uni-Web-Server),
- für ("zugelassene") NutzerInnen, die nicht der Universität Hamburg angehören. Z.B. Lehrbeauftragte.
Beantragung, Genehmigung
- Um eine "Projekt-Kennung" zu erhalten, ist das Formular "Antrag zur Bearbeitung eines Projektes" ausgefüllt einzureichen.
(online als PDF-Datei oder erhältlich in der Beratung des RRZ , zus. mit einem Blatt Erläuterungen zum Antrag ...) - Der Antrag ist von dem/der Nutzer/in der Kennung als "Bearbeiter/in", von dem/der Projekt-Verantwortlichen als "Benutzer/in" und von einer unterschriftsberechtigten Person der Benutzergruppe (d.h. Unterschrift liegt im RRZ vor) zu unterschreiben.
- Die erteilte Kennung wird zusammen mit dem Anfangs-/Standard-Passwort dem/der Bearbeiter/in in einer Benutzungsgenehmigung mitgeteilt, eine Kopie der Genehmigung (ohne Passwort) erhalten der/die Benutzer/in und der/die Unterschriftsberechtigte.
- Die Kennung ist grundsätzlich nicht übertragbar. Der/die Projekt-Verantwortliche kann jedoch per Ergänzungsantrag eine/n neue/n Bearbeiter/in einsetzen.
Gültigkeit, Verlängerung
- Die Gültigkeit der Kennung muss bei Bedarf (Kalender-) jährlich per Ergänzungsantrag verlängert werden.
- "erste" Gültigkeit erstreckt sich normalerweise auf das Antrags- und das Folgejahr.
- Für "Ausbildungs-Kennungen" gelten Sonderregeln.
Autor: Heinrich Trost, Stand: 21.03.2013 16:02 Uhr |