Seite druckenPDF Version herunterladenSeitenstruktur anzeigenSeite durchsuchen
nach oben

netpolicy.pdf

 

 

 

Verwaltungsanordnung des Regionalen Rechenzentrums zur Net-Policy der Universität Hamburg vom 19. Januar 2005

 

 

 

Als Direktor des Regionalen Rechenzentrums erlasse ich die nachstehenden Richtlinien für den Betrieb und die Verwendung der Kommunikationsinfrastruktur der Universität Hamburg (Net-Policy der Universität Hamburg), der das Präsidium am 16.12.2004 zugestimmt hat, als Verwaltungsanordnung.

 

 

Prof. Dr.-Ing. Karl Kaiser

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Net-Policy der Universität Hamburg

Richtlinien für den Betrieb und die Verwendung der Kommunikationsinfrastruktur der Universität Hamburg

Präambel

Forschung, Lehre und die unterstützenden Querschnittsfunktionen der Verwaltung sind die Basis universitärer Entwicklungen. Sie werden in immer stärkerem Maße abhängig von sicheren und hoch verfügbaren Kommunikationsstrukturen. Von großer Bedeutung ist deshalb die Aufgabe, digitale Informationsflüsse und globale Kommunikation funktional zu erhalten, zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen. Hierfür müssen organisatorische Maßnahmen getroffen und flankierend funktionale und technisch-infrastrukturelle Komponenten bereitgestellt werden. Störungs- und unterbrechungsfreier Betrieb, flächendeckende und einheitliche Grundversorgung sowie die Einführung neuer, innovativer Dienste stehen deshalb im Vordergrund.

Die hier formulierten grundsätzlichen Regeln für Planung, Ausbau und Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur sind notwendig, um einen möglichst störungsfreien Ablauf dieser dringend benötigten Dienste zu ermöglichen und dem ständig wachsenden Gefahrenpotential begegnen zu können.

 

1 Geltungsbereich

Diese Net-Policy ist verbindlich für alle an das Kommunikationsnetz der Universität Hamburg (UHH) angeschlossenen oder über dieses Netz indirekt versorgten Institutionen, Fachbereiche und sonstigen Einrichtungen (im Folgenden Institutionen genannt). Die Net-Policy wird automatisch bindend für Institutionen, die zukünftig über das Kommunikationsnetz der UHH angeschlossen werden.

Das Kommunikationsnetz der UHH umfasst alle passiven und aktiven Komponenten der Primär-, Sekundär- und Tertiär-Verkabelung sowie die Netzbasisdienste1 zur Unterstützung und Aufrechterhaltung der IT-Kommunikation2 und alle Schnittstellen zu Übergängen in andere (außeruniversitäre) Kommunikationsnetze.





2 Aufgaben des RRZ

2.1 Planung und Betrieb des Kommunikationsnetzes

Verantwortlich für das Kommunikationsnetz der UHH, dessen Außenanbindungen und Zugänge ist ausschließlich das Regionale Rechenzentrum der Universität Hamburg (RRZ). Diese Verantwortung umfasst Planung, Ausbau, Wartung und Betrieb des Kommunikationsnetzes. Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Betrieb des Kommunikationsnetzes; zu diesem Zweck: Verwaltung der Netzressourcen und Bereitstellung von Netzbasisdiensten für die Rechnerkommunikation.

  2. Planung und Koordination des Ausbaus und der Wartung.

  3. Unterstützung der Institutionen bei der Benutzung des Kommunikationsnetzes.

  4. Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Vorfällen im Kommunikationsnetz der UHH und Koordination der Abwehrmaßnahmen.

  5. Kontrolle der vertraglichen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Kommunikationsnetz gegenüber Providern und anderen Vertragspartnern bestehen.

 

2.2 Priorität der Aufgaben

Beim Einsatz von personellen und finanziellen Mitteln gilt grundsätzlich folgende Priorität:

  1. Bereitstellung des Kommunikationsnetzes und Aufrechterhaltung eines weitgehend störungs- und unterbrechungsfreien Netzbetriebs.

  2. Planung und Koordination des Ausbaus und der Wartung des Kommunikationsnetzes mit dem Ziel einer möglichst breiten und einheitlichen Grundversorgung.

  3. Planung und Koordination des Ausbaus und der Wartung des Kommunikationsnetzes mit dem Ziel, die vorhandenen Netzbasisdienste zu erweitern.

  4. Sonderaufgaben für die UHH sowie Dienstleistungen für Dritte.

 

2.3 Konkretisierung der Aufgaben

Die oben formulierten Aufgaben können vom RRZ durch zusätzlich zu erlassende Anordnungen und Regeln genauer spezifiziert werden.

 

2.4 Delegation von Aufgaben

Teilaufgaben können vom RRZ an Institutionen delegiert werden; dies geschieht nur nach Absprache und auf Antrag der Institutionen bei der Leitung des RRZ. Die Richtlinienkompetenz verbleibt auch in diesen Fällen beim RRZ. Falls die übertragenen Aufgaben unzulänglich wahrgenommen werden und dadurch der Betrieb des Kommunikationsnetzes gefährdet ist, sind die Mitarbeiter des RRZ jederzeit und informell zur Rücknahme der Delegierung berechtigt, bis eine Klärung bzw. ein erneuter Beschluss durch die Leitung des RRZ herbeigeführt wird.

2.5 Fortschreibung der Net-Policy und Übergangsbestimmungen

Die Net-Policy wird bei Bedarf vom SenA-DV überarbeitet und in Abstimmung dem RRZ verabschiedet. In dringenden Fällen erlässt das RRZ Übergangsbestimmungen.

 

3 Aufgaben der am Kommunikationsnetz angeschlossenen Institutionen

3.1 Anerkennung der Net-Policy

Durch die Benutzung des Kommunikationsnetzes der UHH wird diese Net-Policy anerkannt. Dies bedeutet insbesondere die Verpflichtung, in ihrem Sinne zu handeln und alles zu unterlassen und zu unterbinden, das der Umsetzung der oben genannten Aufgaben entgegenwirkt.

3.2 Kooperation mit dem RRZ

Die Institutionen verpflichten sich darüber hinaus, bei den delegierten Aufgaben mit dem RRZ zu kooperieren. Insbesondere ist die aktive Mithilfe der Institutionen für Planungs- und Wartungsarbeiten, für die Beseitigung von Störungen und zur Verfolgung von Sicherheitsvorfällen erforderlich.

3.3 Bearbeitung delegierter Aufgaben

Institutionen, an die Aufgaben vom RRZ delegiert wurden, sind für die Umsetzung dieser Aufgaben verantwortlich. Darüber hinaus informieren sie das RRZ unverzüglich über Probleme, insbesondere wenn es um eine Störung des Netzbetriebs geht. Das RRZ wird dann im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung der delegierten Aufgaben helfen oder diese selbst übernehmen. Die Weiter-Delegation von Aufgaben an Dritte ist nur mit Genehmigung des RRZ gestattet.

Institutionen, an die Aufgaben delegiert wurden, verpflichten sich darüber hinaus, durch geeignete personelle, organisatorische und technische Maßnahmen die mit der Aufgabenerfüllung betreuten Personen zu unterstützen.

3.4 Beratung ihrer Benutzerinnen und Benutzer

Alle am Kommunikationsnetz der UHH angeschlossenen Institutionen verpflichten sich, ihre Mitglieder (Institutsangehörige, Studierende) und Gäste über den Inhalt dieser Net-Policy zu informieren. Den Benutzenden ist zu verdeutlichen,

  1. welche Maßnahmen sie nach Stand der Technik zu ergreifen haben, um die oben genannten Ziele (Ziele im Sinne von Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben) zu unterstützen,

  2. welche Handlungen grundsätzlich zu unterlassen sind, um diese Ziele nicht zu gefährden, und

  3. dass Verstöße gegen diese Net-Policy ein Nutzungsverbot für das Kommunikationsnetz der UHH zur Folge haben kann.

4 Verstöße gegen die Net-Policy

4.1 Maßnahmen des RRZ

Zur Beseitigung von Störungen und zur Durchsetzung von geltenden Vorschriften, Anordnungen und Gesetzen kann das RRZ einzelne Systeme, Benutzer, Gruppen oder Institutionen von der Nutzung des Kommunikationsnetzes ausschließen. Das RRZ informiert in solchen Fällen die Betroffenen (ggf. mittelbar), in schweren Fällen erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der Institution.

4.2 Maßnahmen bei delegierten Aufgaben

Institutionen, an die Aufgaben vom RRZ delegiert wurden, sorgen durch geeignete Maßnahmen dafür, dass die ihr angehörigen Personen weder die Institution an der Aufgabenerfüllung hindern noch anderweitig gegen die Ziele dieser Net-Policy verstoßen. Die Leitung des RRZ ist bei Verstößen zu informieren.

4.3 Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen koordiniert das RRZ in Abstimmung mit dem Rechtsreferat der Universität Hamburg die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden. Wird ein Vorfall direkt von einer betroffenen Institution bearbeitet, ist das RRZ zu informieren.

4.4 Einspruchsmöglichkeiten

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ziele, die Prioritäten oder die Aufgaben dieser Net-Policy sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen kann eine angeschlossene Institution Beschwerde bei der Leitung des RRZ einreichen. Die Leitung des RRZ oder der SenA-DV entscheiden über Beschwerden und Sonderregelungen.

Wenn Institutionen der UHH oder ihr nahe stehende Einrichtungen, die noch nicht am Kommunikationsnetz angeschlossen sind, diese Net-Policy nicht anerkennen wollen und ihnen deshalb der Anschluss vom RRZ verweigert wird, können sie hiergegen ebenfalls Beschwerde bei der Leitung des RRZ oder beim SenA-DV einreichen.

Bei nicht auflösbaren Meinungsverschiedenheiten entscheidet der CIO3 der UHH.

 

 

1 Domain Name System (DNS)“, „Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP)“,„Remote Authentication Dial In User Service (RADIUS)“, IP-Routing und Netzmanagement.

2 Informationstechnische Kommunikation (Rechner-basierte Datenübertragung)

 

3 Chief Information Officer

Autor: Netzgruppe, Stand: 29.03.2007 10:22 Uhr

 Impressum