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private_notebooks.pdf
Private Notebooks am Uni-Netz
(erlassen vom Direktor des RRZ am 25.07.2005 )
Die Nutzung des Netzes der UHH über nicht öffentliche Netzzugänge ist Mitarbeitenden der UHH unter den folgenden Bedingungen zu genehmigen, wenn berechtigte Gründe für den Einsatz des eigenen Rechners bestehen. Bei Ressourcen-Engpässen hat der Anschluss von Rechnern der UHH grundsätzlich Vorrang vor dem Anschluss privater Rechner. Für den Anschluss privater Notebooks an das Netz der Universität sind die folgenden Richtlinien zu beachten:
Der Zugang zum Netz der UHH wird gewährt, wenn
a)
aktuelle Betriebssystemupdates regelmäßig eingespielt
werden,
b) ein aktueller Virenscanner auf dem Notebook
eingesetzt und eine regelmäßige Überprüfung
(mindestens einmal pro Woche) vorgenommen wird und
c) das
Gerät mit seiner Hardware-Adresse der Netzwerkkarte in den
zuständigen Netzwerkdatenbanken der UHH eingetragen ist.
[Die UHH stellt „Sophos Antivirus“ als Antivirenprogramm
für Mitarbeitende der Universität zur Verfügung. Für
die notwendige Aktualisierung (Viren-Updates) auf ihrem Notebook
sind die NutzerInnen selbst verantwortlich. Eine Anleitung für
die Handhabung von Sophos wird auf den Webseiten des RRZ
angeboten.]
Voraussetzung für den Anschluss an das Netz der UHH ist eine
gültige Benutzerkennung der UHH.
Voraussetzung für den Anschluss ist ein freier Netzanschluss im
Raum. Bestehende Netzverbindungen dürfen auf keinen Fall
getrennt werden! Die zuständigen IT-Verantwortlichen vor
Ort sind grundsätzlich in Kenntnis zu setzen.
Der Zugang kann bei Verstößen gegen diese Richtlinien
oder aus betrieblichen Gründen wieder entzogen werden.
Für den Anschluss an das Netz ist möglicherweise
zusätzlich zu der Netzwerkkarte ein Adapter notwendig. In
diesem Fall ist beim zuständigen Administrator nachzufragen,
inwieweit ein Konverter/Adapter zur Verfügung gestellt werden
kann. Die Verwendung von privaten Netzkomponenten (aktive
Komponenten wie beispielsweise Konverter, Hubs und Switches) ist
verboten.
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Support bei Problemen
im Zusammenhang mit privaten Rechnern.
Anweisungen des RRZ oder von vom RRZ autorisierten Personen
bezüglich der Verwendung von privaten Rechnern am Netz der UHH
sind zu befolgen.
Benutzer privater Rechner haften für Schäden, die durch
die Verwendung ihres eigenen Rechners der UHH oder dritten
entstehen.
Die UHH haftet nicht für Schäden an privaten Rechnern, die
durch Anschluß oder Betrieb der Rechner am Netz der UHH
entstehen.
Die Benutzer stimmen der Speicherung der für den Netzbetrieb
ihrer Rechner erhobenen persönlichen Daten und deren Verwendung
zur Aufrechterhaltung eines ordentlichen Betriebs zu.
Die Erlaubnis zur Nutzung eines privaten Rechners am Netz der UHH
erlischt unmittelbar bei Beendigung des Dienstverhältnisses
(Ablauf des Arbeitsvertrages usw.).
Die Benutzer sind bereit, Einblick in ihr System zur
Fehlerbeseitigung und Aufrechterhaltung eines störungsfreien
Netzbetriebs zu gewähren und ggf. weitere
Konfigurationsauflagen und geänderte Betriebsverfahren
umzusetzen.
Ich akzeptiere diese Bedingungen.
Name (in Druckschrift):
Datum: Unterschrift:
2
Autor: Netzgruppe, Stand: 16.10.2006 15:25 Uhr |