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Der Senatsausschuss für Datenverarbeitung (SenA-DV) hat in seiner Sitzung am 14.02.2000 zur Vergabe von Domain-Namen den folgenden Beschluss gefasst. Sollten Fragen zu diesem Thema bestehen, wenden Sie sich bitte an die Serviceline des Regionalen Rechenzentrums: Beschluss: Grundsätze für die Vergabe von Domain-Namen Wenn EDV-Ressourcen der Universität Hamburg benutzt werden, ist die Verwendung des Domain-Namens "uni-hamburg.de" zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen sind möglich bei Kooperationsprojekten, bei denen eine wesentliche Beteiligung von fremden wissenschaftlichen Institutionen vorliegt (z.B. große internationale Tagungen und überregionale Projekte). Über solche Ausnahmen entscheidet der Präsident. | Anmeldeformular
Bitte verwenden Sie zur Beantragung von Nicht-"uni-hamburg.de" Domains das Formular "Domainantrag", das Sie mit dem Schreibmaschinen-Werkzeug des Acrobat-Readers ausfüllen können.
Beantragung von Subdomains
Zur Beantragung eines Webauftritts mit eigener Subdomain unterhalb von uni-hamburg.de verwenden Sie bitte folgendes Formular.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Autor: Netzgruppe, Stand: 07.07.2010 09:42 Uhr |