|
Als PDF-Dokument
Universität Hamburg
Regionales Rechenzentrum
Prof. Dr. Karl Kaiser
Direktor
Policy: Benutzung des TSM-Servers
08.01.2009
Der TSM-Server dient zur Sicherung von Daten, die nach einem Festplattenschaden bzw. nach einem versehentlichen Löschen nicht über Neuinstallation des Betriebssystems bzw. der Anwendungsprogramme wiederhergestellt werden können, sowie zur Sicherung der Windows-Registrierdatenbank.
- Temporäre Dateien, Browser-Caches etc. sollten möglichst nicht gesichert werden, da es sich dabei um kurzlebige (nur zwischengespeicherte) und für den Rechnerbetrieb nicht notwendige Dateien handelt, die aber auf dem Backup-Server - wie alle Dateien - drei Monate gespeichert bleiben.
Das RRZ behält sich vor, solche Dateien per Server-Policy von der Sicherung ausnehmen.
- Alle Sicherungsläufe mit einem Datenvolumen von über 500 GB sollten vorher mit dem RRZ abgesprochen werden, um negative Auswirkungen auf den Serverbetrieb zu vermeiden.
- Es wird dringend empfohlen, nur offiziell von IBM unterstützte TSM-Client-Versionen einzusetzen. Entsprechende Ankündigungen werden auf der RRZ- Homepage erscheinen. Sollte in Folge des Einsatzes einer nicht unterstützten Client-Version Probleme beim Sichern oder Wiederherstellen auftreten, kann das RRZ möglicherweise keine Unterstützung leisten, auch Datenverlust ist dann nicht auszuschließen.
- Sollten Sie Hinweise auf ein fehlerhaftes Backup erhalten, so sollten Sie die Logdateien dsmerror.log und dsmsched.log im Installationsverzeichnis des TSM-Clients kontrollieren, bevor Sie den RRZ-Support unter rrz.serviceline@rrz.uni-hamburg.de kontaktieren.
Spezielle Ausführungsbestimmungen für die Departments SLM I + II
Der DV-Service des Dpt SLM I + II erhält Administrator-Zugriff auf die Policy-Domains FB07 und FB07ARCH auf dem TSM-Server dem RRZ.
Dieser Administrator-Zugriff dient dem Eintragen, Ändern und Löschen von Nodes innerhalb dieser Policy-Domains.
Sonstige Änderungen an den Policy-Domains FB07 und FB07ARCH (insbesondere Scheduleränderungen und -neueinrichtungen) sollten nur nach Absprache mit dem RRZ durchgeführt werden.
Autor: Bjoern Rackoll, Stand: 19.06.2009 16:55 Uhr |