Allgemeines zum CCL-Vertrag Das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München hat im Dezember 2002 einen CCL-Vertrag (Corel Contractual Licence) mit der Firma Corel geschlossen, dem die Universität Hamburg beigetreten ist. - Software-Bezug über einen Handelspartner
Über den zuständigen Handelspartner Cancom können auch hier Institute, die über das RRZ Software der Firma Corel nicht beziehen können, die entsprechenden Produkte käuflich erwerben. Wenn Sie weitere Informationen dazu benötigen, dann richten Sie zunächst Ihre Anfrage an die Serviceline des Rechenzentrums, die diese dann weiterleitet. Die Preise für die Corel-Produkte sind variabel. Deshalb wird an dieser Stelle auf eine Bekanntgabe verzichtet. Nutzungsmöglichkeiten für Mitarbeiter Der Einsatz einer Lizenz eines Corel Produktes aus dem CCL-Rahmenvertrag auf einem Dienstrechner berechtigt Sie "...zur Nutzung einer zweiten Kopie der Software auf einem tragbaren Rechner oder einem privaten Heimcomputer, solange die zweite Kopie weder im Haupt- noch im Hintergrundspeicher zur gleichen Zeit gespeichert ist, zu der die erste Kopie im Haupt- oder Hintergrundspeicher des Hauptrechners gespeichert ist...". Eine Meldung der Heim- oder Laptop-Nutzung beim Software-Team ist nicht nötig. Bezugsmöglichkeiten für Studierende Studierende haben die Möglichkeit Education-Lizenzen zu erwerben. Händler für Education-Lizenzen finden sich hier.
Autor: Martina Schacht, Stand: 26.03.2008 17:08 Uhr |