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Berechtigungsstufen

    Die modernen TK-Anlagen "Biozentrum" (428 16), "Universität" (428 38) und "FB-Informatik" (428 83) bieten die Möglichkeit, Berechtigungen in abgestufter Form für die einzelnen Nebenstellenanschlüsse einzurichten, die nachfolgend erläutert werden:

    Nr. Berechtigungsst.
    analoge Anschlüsse

    Nr. Berechtigungsst.
    digitale Anschlüsse

    Bedeutung - Verbindungsmöglichkeiten
    111211intern - nur im eigenen Netz (z.B. 428 38)
    Notrufe 110 u. 112 sowie Anrufe von
    außen sind möglich
    121221vollamt - Ortsnetz Hamburg und Nahbereich (angrenzende Ortsnetze) sowie Service 0800, 016 und 01802
    141241national - Ortsnetze der Bundesrepublik
    Deutschland, Mobilfunknetze, Service 0180
    151251kontinental – Europa
    161261interkontinental - übrige Länder der Erde

    Die höhere Berechtigungsstufe schließt die niedrigeren Stufen mit ein.
    Grundsätzlich dürfen nur solche Nebenstellenanschlüsse fernwahlberechtigt geschaltet sein, bei denen die Anschlussinhaberinnen und -inhaber regelmäßig dienstliche Ferngespräche führen müssen und bei denen eine genaue persönliche Zuordnung und damit Verantwortlichkeit gewährleistet ist. Apparate in Laboren, Teeküchen, Werkstätten, Fluren, Besprechungsräumen usw., zu denen ein größerer Personenkreis u.U. auch unkontrolliert Zugang hat, dürfen nicht freigeschaltet sein. Sollte im Einzelfall die missbräuchliche Benutzung dienstlicher Fernsprecheinrichtungen durch Unbefugte festgestellt werde, kann eine PIN zur Berechtigungsumschaltung beantragt werden.

Autor: RRZ-Telefondienste, Stand: 24.11.2010 18:11 Uhr

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