Benutzerkennung für Beschäftigte der Universität Hamburg
Vorgesehen für die IT-Nutzung
- für Bedienstete der Universität Hamburg im Rahmen ihrer Dienstaufgaben.
Beantragung, Genehmigung
- Eine Beantragung ist i.d.R. nicht erforderlich, da Zugangsberechtigungen überwiegend automatisiert erzeugt und von den Personalsachbearbeiterin bzw. dem Personalsachbearbeiter bei der Vertragsunterzeichnung ausgegeben werden.
- Durch die automatische Vergabe der Benutzerkennungen nicht erfasste Personen, z.B.
- an die Universität von einer anderen Einrichtung der FHH Abgeordnete
- Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
- externe Dienstleister
- Wissenschaftliches Personal des UKE
- ehemalige Angehörige der Universität, die eine Weiternutzung der IT-Ressourcen der Universität wünschen (detaillierte Begründung notwendig)
- Der Antrag ist von der Nutzerin bzw. dem Nutzer der Benutzerkennung und von einer unterschriftsberechtigten Person der jeweiligen Einrichtung zu unterschreiben.
- Die erteilte Benutzerkennung wird zusammen mit dem Einmalpasswort der Nutzerin bzw. dem Nutzer in einer Benutzungsgenehmigung mitgeteilt.
- Die Benutzerkennung ist nicht übertragbar.
Gültigkeit, Verlängerung
- Die Gültigkeit der Benutzerkennung wird soweit möglich, auf Basis der Personalverwaltungsinformation für das gesamte Vertragsverhältnis aufrecht erhalten.
- Anderenfalls muss die Gültigkeit der Benutzerkennung bei Bedarf jährlich per Antragsportal verlängert werden. Die Benutzerin bzw. der Benutzer werden rechtzeitig vor Ablauf der Kennung per E-Mail darüber informiert.