Mobilfunk
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hamburg können im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten einen Mobilfunkvertrag für Telefonie und Datenkommunikation beantragen. Dies umfasst sowohl Abschluss als auch Kündigung der Verträge einschließlich Übergabe der SIM-Karte sowie der Abrechnung der Verträge.
Die Gerätebeschaffung ist nicht Teil dieses Services.