Gleichstellungsplan
für das wissenschaftliche Personal
des RRZ
2018-2023
Präambel
Das Hamburgische Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 (zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2017, HmbGVBl. S. 365) formuliert in § 3 Abs. 5 den Gleichstellungsauftrag der Hochschulen.
Die Gleichstellungsrichtlinie für den Wissenschaftsbereich der Universität Hamburg (UHH), die am 16.09.2016 veröffentlicht worden ist, bedeutet eine Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit von Frauenförderung zur Chancengleichheit der Geschlechter und verpflichtet zur Erstellung eines dezentralen Gleichstellungsplans für jeweils fünf Jahre (vgl. Gleichstellungsrichtlinie, VI.1.1.2). Da das Regionale Rechenzentrum der Universität Hamburg (RRZ) wissenschaftliches Personal beschäftigt, gilt die Gleichstellungsrichtlinie für den Wissenschaftsbereich der UHH auch für das RRZ.
Ziel des Gleichstellungsplans des RRZs ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Hochschulbereich zu verwirklichen und diese in den Strukturen zu verankern,
um so die vorhandenen Fähigkeiten und Begabungen für Forschung und Lehre zu nutzen. Grundlage dafür bildet eine diskriminierungsfreie Organisationskultur mit größtmöglicher Transparenz der verwendeten Verfahren, Prozesse, Entscheidungen und Routinen auf personalpolitischer Ebene, um Chancengleichheit in alle Planungs-, Entscheidungs- und (Re-) Organisationsprozesse zu integrieren. Im Sinne von Gender Mainstreaming soll bei der Planung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen die Auswirkung dieser Maßnahmen auf Frauen und Männer analysiert und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Die Umsetzung des Gleichstellungsplans soll dazu beitragen, Diversity zu unterstützen und jeglicher Diskriminierung entgegenzuwirken.
Die Gleichstellungsrichtlinie der UHH, das Diversity-Konzept und der Gleichstellungsplan des RRZ bilden zusammen die Grundlage zur Erzielung der angestrebten Gleichstellung von Frauen und Männern im RRZ. Der vorliegende Plan ist eine überarbeitete Fortschreibung des bisherigen Gleichstellungsplans des RRZ.
Alle Aussagen, die sich im vorliegenden Gleichstellungsplan auf die angestrebte Erzielung
der Gleichstellung der Geschlechter beziehen, gelten nur bei gleichwertiger Qualifikation.
Die Leitung des RRZ beabsichtigt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeit für die Umsetzung des Gleichstellungsplans einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass der Anteil des jeweils benachteiligten Geschlechts auf allen Qualifikationsstufen mindestens 40 Prozent beträgt.
Bei jeder Entscheidung sind die Auswirkungen auf die angestrebte Gleichstellung beider Geschlechter zu erwägen und bei der Entscheidungsfindung im Sinne der Herbeiführung einer tatsächlichen Gleichstellung zu berücksichtigen.
I. Die/der Gleichstellungsbeauftragte/r
Im RRZ übernehmen ein/e von der Versammlung des wissenschaftlichen Personals gewählte/r und vom Direktor / von der Direktorin des RRZ ernannte/r Gleichstellungsbeauftragte/r und ihre/seine Stellvertreter/innen die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Die Leitung des RRZ stellt sicher, dass die/der Gleichstellungsbeauftragte des RRZ ihre/seine Aufgaben und Rechte gemäß der Gleichstellungsrichtlinie der UHH (Ziffer VI.2.3 und VI.2.4.) wahrnehmen kann.
Die/der Gleichstellungsbeauftragte bzw. ihre/seine Stellvertreter/innen laden bis zu zweimal im Semester zu einer Versammlung im RRZ ein, zu der das wissenschaftliche Personal des RRZ schriftlich eingeladen wird. Außerdem erfolgt die Einladung durch öffentlichen Aushang.
II. Aufgaben und Rechte der/des Gleichstellungsbeauftragten
Die Aufgaben und Rechte der/des Gleichstellungsbeauftragten sind in Ziffer VI.2.3 und VI.2.4 der Gleichstellungsrichtlinie der UHH beschrieben.
Zwischen der Leitung und der Gleichstellungsbeauftragten des RRZ soll einmal im Jahr ein
Dialog zum Thema 'Gleichstellung' stattfinden.
Die/der Gleichstellungsbeauftragte erstattet der Leitung sowie den Abteilungsleitern und Abteilungsleiterinnen zum Ende ihrer/seiner Amtsperiode einen Bericht über die Erfahrungen und Ergebnisse der Umsetzung des Gleichstellungsplans des RRZ.
Die Leitung des RRZ ist dafür verantwortlich, dass
1.) die/der Gleichstellungsbeauftragte des wissenschaftlichen Personals am RRZ ohne besondere Aufforderung rechtzeitig (d. h. nicht als Tischvorlage) Informationen über alle Angelegenheiten erhält, die die Gleichstellung betreffen (vgl. Ziffer VI.2.4 der Gleichstellungsrichtlinie der Uni HH) und
2.) dass alle die Gleichstellung betreffenden Belange mit der/dem Gleichstellungsbeauftragten des wissenschaftlichen Personals des RRZ in geeigneter Form besprochen werden.
Dies gilt insbesondere für:
- Stellenausschreibungen
- Auswahlverfahren (inkl. Einsicht in alle Bewerbungsunterlagen)
- Bewerbungsgespräche.
Die/der Gleichstellungsbeauftragte des wissenschaftlichen Personals des RRZ teilt Verstöße gegen die Gleichstellungsrichtlinie der UHH der oder dem Gleichstellungsbeauftragten der UHH unverzüglich mit. Diese oder dieser kann ein schriftliches Votum und ggf. Widerspruch
gegen die Entscheidung oder Maßnahme einlegen (vgl. VI.2.4 der Gleichstellungsrichtlinie der UHH).
Der/dem Gleichstellungsbeauftragten des RRZ werden zu ihrer/seiner Entlastung bedarfsgerecht Mittel zur Verfügung gestellt.
III. Sprache
Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr des RRZ ist auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten. Zur Orientierung dient das Informationsblatt „Geschlechtergerechte Amtssprache“ der Stabstelle Gleichstellung der UHH.
IV. Allgemeine Situationsbeschreibung
Im Regionalen Rechenzentrum der Universität Hamburg sind derzeit (Stand 31.12.2017) 120 hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt. Führungsaufgaben nehmen neben der Leitung des RRZ die sechs Abteilungsleiter/innen (vier Männer, von denen einer zwei Abteilungen leitet, und eine Frau) und sechs Teamleiter (fünf Männer, eine Vakanz) wahr. Neben den hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen werden 62 studierende Angestellte im RRZ beschäftigt.
V. Stellensituation im RRZ
Die momentane Stellensituation des RRZ wird in der nachstehenden Übersicht erläutert (Stand vom 31.12.2017).
Wissenschaftliches Personal:
Im Jahr 2017 waren insgesamt 17 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Frauenanteil von 24 % im RRZ beschäftigt. Zum Vergleich waren im Jahr 2003 insgesamt 33 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im RRZ beschäftigt, mit einem Anteil an Frauen von 24 %.
Eingruppierung | männlich | weiblich | gesamt | Anteil Frauen | Bemerkung |
ab 14 | 8 | 0 | 8 | 0% | |
13 und 13Ü | 5 | 4 | 9 | 44% | Teilzeit von 2 x W |
Summe | 13 | 4 | 17 | 24% |
Technisches- und Verwaltungspersonal:
Im Jahr 2017 waren insgesamt 103 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Frauenanteil von 27 % im RRZ beschäftigt. Zum Vergleich waren es im Jahr 2003 insgesamt 44 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des technischen und Verwaltungspersonals im RRZ beschäftigt, mit einem Frauenanteil von 45 %.
Eingruppierung | männlich | weiblich | gesamt | Anteil Frauen | Bemerkung |
ab 13 | 27 | 3 | 30 | 10% | Teilzeit 5 x M |
10 bis 12 | 36 | 13 | 49 | 27% | Teilzeit 6 x M und 3 x W |
6 bis 9 | 12 | 12 | 24 | 50% | Teilzeit 3 x M und 5 x W |
Summe | 75 | 28 | 103 | 27% |
Studentische Hilfskräfte und studierende Angestellte:
Im RRZ werden überwiegend studierende Angestellte beschäftigt. Es waren zum Stichtag 62 studierende Angestellte und studentische Hilfskräfte (eine männliche studentische Hilfskraft und 61 studierende Angestellte) mit einem Frauenanteil von 29 % beschäftigt.
Stunden/Woche | männlich | weiblich | gesamt | Anteil Frauen |
< 10 | 2 | 4 | 6 | 67% |
10 <= und <= 15 | 14 | 7 | 21 | 33% |
15 < und <= 19 | 28 | 7 | 35 | 20% |
Summe | 44 | 18 | 62 | 29% |
Kurze Zusammenfassung und Schlussfolgerung sowie Ableitung von Maßnahmen
Der Anteil an Frauen im RRZ ist in allen Bereichen gering. Zu bemerken ist außerdem, dass in leitenden Positionen mit einer Eingruppierung ab 14 keine Frauen beschäftigt sind. In dieser Situation ist die aktuelle Gleichstellungsrichtlinie nicht förderlich. Ein Grund dafür ist die derzeitige Ausschreibungspraxis, in der der Anteil an Frauen und Männern je Entgeltgruppe über die Dienststelle Universität gemittelt wird. Die/der Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal am RRZ wirkt auf eine Veränderung dieser Praxis hin.
Das RRZ unterstützt Initiativen zum „Girls‘ Day“ am RRZ.
VI. Allgemeine Zielvorgaben
Bei gleicher Eignung, Befähigung, Qualifikation und fachlicher Leistung ist das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht bei der Einstellung so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis es in den jeweiligen Vergütungsbereichen gleichermaßen repräsentiert ist. Bisherige Teilzeitbeschäftigung bzw. Beurlaubung darf nicht zum Nachteil der Bewerber und Bewerberinnen gewertet werden.
VII. Allgemeine Maßnahmen
Das RRZ sieht es als vordringliches Ziel an, Frauen aus geeigneten Studiengängen oder mit anderweitiger geeigneter Qualifikation gezielter anzusprechen, um die Zahl qualifizierter Bewerberinnen und damit die Chance für deren Einstellung zu erhöhen. Es sind Maßnahmen zu treffen, die Frauen auf das RRZ aufmerksam machen und ihre Bereitschaft erhöhen, sich zu bewerben.
Das RRZ bietet eine Informationsseite zur Gleichstellung des wissenschaftlichen Personals am RRZ an. Auf der Seite wird unter anderem die/der Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartner/in genannt.
Weiterhin strebt das RRZ an, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern bei den
studierenden Angestellten zu erreichen. Diese Gleichstellungsmaßnahme dient der Nachwuchsförderung.
VIII. Zielvorgabe und Maßnahmen bei der Besetzung von befristeten Projektstellen und Vertretungsstellen (Vertretung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Erziehungsurlaub, Teilzeit)
Auch bei der Besetzung von befristeten Projektstellen und Vertretungsstellen achtet das RRZ auf Gleichstellung.
IX. Maßnahmen bei Stellenausschreibungen
Bei Stellenausschreibungen wird die männliche und weibliche Berufsbezeichnung verwendet. Das Anforderungsprofil einer Stelle ist bereits in der Stellenausschreibung klar zu beschreiben.
Die Leitungskräfte des RRZ sollen in ihren Gesprächsroutinen regelmäßig über zu besetzende Stellen und, wenn möglich, auch über deren inhaltliches Profil berichten. Im Idealfall geschieht dies vor Ausschreibung der Stellen. Beschäftigte, die sich im Erziehungsurlaub oder in Beurlaubung befinden, werden über die Stellenausschreibung informiert.
Die Personalverantwortlichen sind aufgefordert, das unterrepräsentierte Geschlecht bei entsprechender Qualifikation verstärkt zu Bewerbungen auf höherwertige Stellen zu motivieren und geeignete Personen auf diesem Wege zu unterstützen und zu fördern.
Öffentliche Ausschreibungen sollen nicht nur über die WWW-Seiten der Universität Hamburg bzw. des RRZ bekannt gegeben werden. Ergänzend dazu sollen die Ausschreibungen mindestens über gender- und fachspezifische Mailinglisten verteilt und möglichst auch über Zeitungen und Fachzeitschriften veröffentlicht werden.
X. Maßnahmen bei Bewerbungsgesprächen
In den Bewerbungsgesprächen werden auch Themen aus dem Bereich der Gleichstellung behandelt. Gleichstellungsthemen können sein:
- Maßnahmen zur Gleichstellung,
- Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
- Beseitigung von Diskriminierung (mittelbar und unmittelbar),
- Vermeidung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz,
- Wertschätzung von Vielfalt (Diversity),
- Gendersensible und inklusive Sprache.
Gerade für Führungskräfte des RRZ sollen Kompetenzen im Bereich Gender und Diversity ein wichtiges Einstellungskriterium sein.
XI. Fortbildung
Bei Fortbildungen werden alle Geschlechter gleich behandelt. Die Leitung des RRZ begrüßt es ausdrücklich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RRZ Fortbildungen in Anspruch nehmen.
Teilzeitbeschäftigte dürfen bei der Bewilligung von Fortbildungsmaßnahmen nicht benachteiligt werden. Nehmen Teilzeitkräfte an ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen teil, ist ihnen gegebenenfalls Freizeitausgleich zu gewähren.
Führungskräfte des RRZ sollen neben Fortbildungsmaßnahmen im IT-Bereich auch Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Personalführung und Personalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechterrollen besuchen.
XII. Berichtspflicht zur Gleichstellung
Zum Ende der Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten fertigt die Leitung des RRZ gemeinsam mit der/dem Gleichstellungsbeauftragten einen Bericht gemäß der Gleichstellungsrichtlinie für den Wissenschaftsbereich der Universität Hamburg an. Der Bericht soll Aufschluss über die Umsetzung und Einhaltung der Gleichstellungsrichtlinie der UHH und des Gleichstellungsplans für das wissenschaftliche Personal des RRZ geben. Wird erkennbar, dass die Zielvorgaben mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht erreicht werden, sind ergänzende Maßnahmen zu ergreifen.
XIII. Laufzeit
Die Laufzeit des Gleichstellungsplans für das wissenschaftliche Personal des Regionalen Rechenzentrums der Universität Hamburg beträgt fünf Jahre, beginnend mit der Berichterstattung im Akademischen Senat am 13.09.2018. Nach Ablauf dieser Frist ist der Gleichstellungsplan auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und fortzuschreiben.
Hamburg, den 18.12. 2018
Direktor des RRZ Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal des RRZ