Benutzerkennung für Studierende
Vorgesehen für die IT-Nutzung
- für Studierende der Universität Hamburg im Rahmen ihres Studiums.
Beantragung, Genehmigung
- Jeder Studierende der Universität Hamburg erhält eine Benutzerkennung für den Zugang zu STiNE (Studien Informations Netz) und allen weiteren IT-Diensten des Regionalen Rechenzentrums wie z. B. seiner universitären E-Mail-Adresse.
- Zu Beginn des Studiums erhalten Studierende zusammen mit den Zulassungsunterlagen die Benutzerkennung und ein Einmalpasswort. Dieses berechtigt Studierende sich in der Benutzerverwaltung anzumelden, um sich dort ein Passwort einzurichten. Zusätzlich kann dort eine mobile Telefonnummer hinterlegt werden, an die sich Studierende bei Verlust des Passwortes ein neues Einmalpasswort per SMS zusenden lassen können. Zudem wird dort auch die universitäre E-Mail-Adresse angezeigt.
- Die Benutzerkennung kann bei Verlust im RRZ-ServiceDesk des Regionalen Rechenzentrums nach Authentifizierung mit z.B. einem Lichtbildausweis erneut ausgedruckt werden.
- Die nachträgliche Freischaltung einer Benutzerkennung benötigt in der Regel einen Werktag.
- Die Benutzerkennung ist nicht übertragbar.
Gültigkeit, Verlängerung
- Die Benutzerkennung ist jeweils bis zum aktuellen Semesterende plus einen Monat (also in der Regel Ende April bzw. Ende Oktober) gültig.
- Eine Exmatrikulation führt zum Ablauf der Benutzerkennung innerhalb von 14 Tagen.
- Die Verlängerung erfolgt automatisch, wenn bis spätestens zum Gültigkeitsablauf die Immatrikulation an der Universität Hamburg fortbesteht.