Kennung & Authentifizierung
Für jede Nutzung der IT-Ressourcen des RRZ – im Rahmen der Benutzungsordnung (englische Version) – ist eine Kennung (Zugangsberechtigung) erforderlich.
An der Universität Hamburg gibt es im Wesentlichen die Benutzerkennung, auch B-Kennung oder STiNE-Kennung genannt, mit der Sie sich gegenüber den IT-Systemen authentifizieren.
Um die Authentifizierung noch sicherer zu machen und das Risiko von unbefugtem Zugriff auf die Systeme deutlich zu verringern, gilt an der Universität in Zukunft eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (derzeit in Vorbereitung, weitere Informationen folgen). Hierbei wird dann neben dem Passwort noch ein weiteres Element zur Authentifizierung benötigt, bspw. der Nachweis des Besitzes (des Geräts) oder ein Fingerabdruck.