Kennung beantragen
Angehörige der Universität Hamburg – Studierende und Bedienstete – erhalten automatisiert eine persönliche Berechtigung (Benutzerkennung, auch B-Kennung genannt) zur IT-Nutzung im Rahmen ihres Studiums bzw. ihrer Dienstaufgaben. D.h. weder Studierende noch Beschäftigte müssen im Regelfall eine Kennung beantragen.
Wer eine B-Kennung hat, erhält auch automatisch eine Mailadresse nach dem Muster vorname.nachname(at)uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname(at)studium.uni-hamburg.de. Die Benutzerkennung bleibt für das gesamte Vertragsverhältnis bzw. die Zeit des Studiums gültig.
Wer muss bzw. kann eine Kennung beantragen?
Nach begründetem Antrag erhalten bestimmte Personengruppen, die weder Mitarbeitende noch Studierende der UHH sind, eine Benutzerkennung. Bitte folgen Sie dazu den Erläuterungen im Bereich Beantragung für nicht erfasste Personen.