Informationen zu und über Ihre Benutzerkennung
Alle zu Ihrer Benutzer- und UHH-Kennung gespeicherten Daten und die System, mit denen Sie diese Kennung nutzen können, finden Sie im
Hinweis:
Die Benutzerkennung von Mitarbeitenden, die über einen Vertrag mit der Universität Hamburg verfügen, werden automatisch verwaltet.
Nach dem Ende des letzten Vertrages wird die Kennungsinhaberin / der Kennungsinhaber über einen abweichenden Ablauf via E-Mail informiert.
Die Laufzeiten aller anderen Benutzerkennungen, die nicht automatisch verwaltet werden, unterliegen der jährlichen Verlängerungspflicht.
Sonderrechte
Personenbezogenene Kennungen werden vom RRZ mit einer normalerweise gut ausreichenden Grundausstattung an Berechtigungen und Betriebsmitteln eingerichtet. Bei Bedarf kann die Erweiterung dieser Berechtigungen um Sonderrechte zur Benutzung spezieller Systeme oder zusätzlicher Betriebsmittel beim RRZ beantragt werden. Dies gilt insbesondere für die Benutzung
- der Grafik-, Multimedia- und Videobarbeitungs-Systeme,
- der Parallelrechner,
- zusätzlicher Speicherkontingente auf zentralen Servern,
- eigener WWW-Seiten auf Servern des RRZ.
Da die Inanspruchnahme von Sonderrechten zumeist mit zusätzlichem Koordinierungs- und Beratungsaufwand verbunden ist, sind diese Anträge auf dem entsprechenden Antragsformular an die zuständigen Systemverantwortlichen des RRZ zu richten. Die Genehmigung wird i.a. zeitlich befristet.