IT-Handbücher
In Kooperation mit den Leibniz Universität IT Services (ehem. RRZN) verkauft das RRZ ausgewählte IT-Handbücher zum Selbstkostenpreis.
Ziel ist es, in der Tradition der Vorlesungsskripte für Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern staatlicher Hochschulen gute, aktuelle, praxisnahe und sehr preisgünstige IT-Einführungsschriften über Betriebssysteme, Netzdienste und Anwendungsprogramme anzubieten.
Verkauf von IT-Handbüchern
Das RRZ bietet IT-Handbücher sowohl als E-Books im PDF-Format als auch in Restbeständen als Print-Exemplare an. Beide Varianten können in der Beratung des RRZ erworben werden.
Die Bezahlung ist nur mit Geldkarte oder EC-Karte (mit Geheimzahl) möglich. Eine Bezahlung mit Bargeld ist nicht vorgesehen. Beachten Sie die unten stehenden Einschränkungen bzw. Nutzungsbedingungen.
E-Books
Nach dem Kauf des E-Books erhalten Sie einen Download-Link und einen Code, mit dem das E-Book im PDF-Format heruntergeladen werden kann. Die E-Books können ausgedruckt werden. Zu beachten ist, dass jedes E-Book auf den Namen des Käufers personalisiert wird, eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet.
Auf den Webseiten der Leibniz Universität IT Services finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Titel.
Hier finden Sie eine Preisliste (PDF-Dokument).
Print-Exemplare
Für einige wenige Titel sind noch Restbestände an gedruckten Exemplaren vorrätig. Nachbestellungen von Print-Exemplaren werden nicht mehr durchgeführt, hier verweisen wir auf das E-Book-Angebot.
Die aktuelle Bestandsliste der bei uns verfügbaren Print-Exemplare können Sie hier einsehen.
Nutzungsbedingungen
Gemäß der Kooperationsvereinbarung dürfen wir die Handbücher nur an Angehörige (Beschäftigte, Studierende) folgender Universitäten und Hochschulen zu deren eigenem Gebrauch abgeben:
- Universität Hamburg
- Technische Universität Hamburg
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
- Hochschule für bildende Künste
- Hochschule für Musik und Theater
Fachbereiche bzw. Institute können Sammelbestellungen auch via Mittelübertragung ans RRZ bezahlen (PDF-Formular). Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Serviceline des RRZ.
Bitte bringen Sie einen Nachweis mit, daß Sie einer der obigen Einrichtungen angehören. Bedienstete der oben genannten Einrichtungen können ihre Zugehörigkeit zu ihrer Hochschule oder Universität nachweisen (z.B. durch Vorlage der RRZ-Benutzungsgenehmigung zur UHH-Kennung oder Gehaltsmitteilung in Verbindung mit dem Personalausweis).Studierende legen bitte Ihren Studierendenausweis und Personalausweis vor.
Da die Handbücher nur zum Eigengebrauch bestimmt sind, dürfen wir pro Person nur ein Exemplar eines Titels abgeben. Ausnahmen für Institute und Lehrende sind möglich.
Der Erwerb von IT-Handbüchern ist auch über die TU Hamburg möglich. Weitere Informationen: https://www.tuhh.de/rzt/beratung/usc/rrzn.html