Wegfall der Roaming-Gebühren innerhalb der EU
Seit dem 15.06.2017 sind die Roaming-Gebühren für den Einsatz der Mobilgeräte im EU-Ausland weggefallen. Konkret bedeutet dies, dass es auf Dienstreisen im EU-Ausland zu keinen zusätzlichen Gebühren mehr bei der Verwendung der Mobilgeräte im Vergleich zum inländischen Einsatz kommt.
Dies gilt sowohl für die eigentliche Telefonie, den Versand von SMS als auch für die Nutzung der Datenübertragung. Gebühren für die Nutzung von nicht per Flatrate gedeckelten Diensten fallen weiterhin im gleichen Maße wie bei der inländischen Verwendung an.
Für die Nutzung der SIM-Karten im EU-Ausland gilt folgendes:
- O2-Vertrag: Wegfall der Roaming-Gebühren in der gesamten EU.
- Telekom-Vertrag: Wefgall der Roaming-Gebühren in der gesamten EU mit Ausnahme der Schweiz. Das bedeutet, es können in der Schweiz weiterhin Roaming-Gebühren anfallen!
- Die Regelung gilt für alle Provider/Telefongesellschaften im EU-Ausland. Sie brauchen beim Roaming also nicht den auf der SIM-Karte für das jeweilige Land von 02 bzw. Telekom voreingestellten lokalen Anbieter auszuwählen, sondern können jeden beliebigen Anbieter vor Ort auswählen. Beispielsweise könnten Sie den Anbieter auswählen, der vor Ort die beste Netzabdeckung oder die höchste Übertragungsgeschwindigkeit im Internet bietet.