Privatgespräche
Die Vorwahl 81 für private Gespräche ist weggefallen.
Für private Gespräche gilt die Telekommunikationsrichtlinie (TK-RL) vom 9. Dezember 2009 (MittVw 2010 Seite 2), zuletzt geändert am 7. November 2013, die zur privaten Nutzung der Telefone folgendes ausführt:
„6. Private Nutzung dienstlicher Telekommunikationseinrichtungen
(1) Die private Nutzung dienstlicher Telekommunikationseinrichtungen ist grundsätzlich unzulässig. Gelegentliche Nutzung für private Zwecke ist zulässig, wenn hierdurch dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Kostenpflichtige Telekommunikationsdienste, wie z.B. Telefonansagen oder –sonderdienste, dürfen für private Zwecke nicht in Anspruch genommen werden.“
Den Originaltext finden Sie im Rechtsportal des FHHportals (Verwaltungsnetz) unter