Hinweise zum Datenschutz
Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Webapplikation gemäß DGSVO betreiben müssen. Das umfasst auch die Nutzung von Webtracking-Werkzeugen oder Webtracking-Dienstleistungsangeboten:
- Das ins Auge gefasste Werkzeug muss datenschutzrechtlich konform betrieben werden.
- Der Besucher eines Webauftritts muss über das Tracking informiert werden und dem Tracking widersprechen können (und darf dann natürlich auch nicht dem Webtracking unterliegen). Erstellen Sie dazu am besten eine Datenschutzerklärung, die Sie wie das Impressum auf jeder Webseite als Link anbieten. Sie können sich dazu z. B. an der Datenschutzerklärung der RRZ-Webseite orientieren.
- Der Inhaber eines Webauftritts ist für die Einhaltung dieser Punkte zuständig und verantwortlich.
Google-Analytics z.B. ist nicht datenschutzkonform nutzbar und darf deshalb nicht eingesetzt werden. Das RRZ bietet mit Matomo ein datenschutzkonformes Werkzeug, das von Inhabern einer Webapplikation auf Antrag genutzt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Webapplikation die Möglichkeit bietet, den Matomo-Tracking-Code einzubinden.
Falls Sie in der Webapplikation personenbezogene oder personenbeziehbare Daten verarbeiten, finden Sie auf den Webseiten des Kompetenzzentrums für Informationssicherheit und Datenverarbeitung der Universität Hamburg konkrete Hinweise, was Sie dabei zu beachten haben und an wen Sie sich bei Fragen zu dem Thema wenden können.