Antrag auf eine personenbezogene Kennung
Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden erhalten ihre personenbezogene Kennung (Benutzerkennung) automatisch zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen, Mitarbeitende von ihrem Personalsachbearbeiter im Rahmen der Einstellung.
Beantragen müssen eine personenbezogene Kennung dementsprechend nur folgende Personengruppen:
- An die Universität von einer anderen Einrichtung der FHH Abgeordnete
- Lehrbeauftragte
- Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
- Wissenschaftliches Personal des UKE
- In begründeten Ausnahmefällen ehemalige Angehörige der Universität, die eine Weiternutzung der IT-Ressourcen der Universität wünschen
Der Antrag ist online über das Antragsportal zu stellen.
Speichern Sie den ausgefüllten Antrag als PDF ab und senden ihn per E-Mail an Ihren Unterschriftsberechtigten. Das Speichern als .pdf Datei ist bei Endgeräten mit Microsoft Windows Betriebssystem z.B. über die normale "Druckfunktion" möglich. Wähen Sie hierbei als zu verwendenden Drucker "Microsoft Print to PDF", wodurch eine .pdf Datei erzeugt wird, welche Sie speichern und versenden können.
Aufgrund der aktuellen Situation benötigen wir auf dem Antrag keine Unterschrift.