Kennung beantragen
Angehörige der Universität Hamburg - Studierende und Bedienstete - erhalten automatisiert eine persönliche Berechtigung (Benutzerkennung) zur IT-Nutzung im Rahmen ihres Studiums bzw. ihrer Dienstaufgaben.
Jede(r) Bedienstete erhält seit Anfang 2013 automatisch bei der Vertragsunterschrift über die Präsidialverwaltung (Abteilung 6 - Personal) die Zugangsdaten für die persönliche Benutzerkennung mit dem persönlichen E-Mail-Alias (vorname.nachname(at)uni-hamburg.de) ausgehändigt. Die Benutzerkennung bleibt für das gesamte Vertragsverhältnis gültig.
Lehrbeauftragte, sonstige Angehörige der Universität oder externe Dienstleister erhalten diese nach einem begründeten Antrag. Bitte folgen Sie dazu den Erläuterungen im Bereich Beantragung für nicht erfasste Personen.
Möchten Sie eine E-Mail-Adresse einrichten lassen, die an eine bestimmte Funktion geknüpft ist - beispielsweise Geschaeftszimmer.abc@uni-hamburg.de -, ist es erforderlich einen Antrag auf ein neues Gruppenpostfach zu stellen.