Kennung beantragen
Angehörige der Universität Hamburg – Studierende und Bedienstete – erhalten automatisiert eine persönliche Berechtigung (Benutzerkennung, auch B-Kennung genannt) zur IT-Nutzung im Rahmen ihres Studiums bzw. ihrer Dienstaufgaben. D.h. weder Studierende noch Beschäftigte müssen im Regelfall eine Kennung beantragen.
Wer eine B-Kennung hat, erhält auch automatisch eine Mailadresse nach dem Muster vorname.nachname(at)uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname(at)studium.uni-hamburg.de. Die Benutzerkennung bleibt für das gesamte Vertragsverhältnis bzw. die Zeit des Studiums gültig.
Wer muss bzw. kann eine Kennung beantragen?
Nach begründetem Antrag erhalten
- Lehrbeauftragte,
- sonstige Angehörige der Universität oder
- externe Dienstleister
eine Benutzerkennung. Bitte folgen Sie dazu den Erläuterungen im Bereich Beantragung für nicht erfasste Personen.