Lizenzformen
Es gibt annähernd soviele Lizenzformen wie es Lizenzen gibt. Für die Weitergabe von Software durch das Regionale Rechenzentrum an Fachbereiche, Institute oder Beschäftigte der Universität sind jedoch nur wenige Formen von Bedeutung.
Einzellizenzen aus Rahmenverträgen
- Viele der vom RRZ abgeschlossenen Software-Verträge sind Rahmenabkommen. Diese Verträge beinhalten zwar eine hohe Rabattierung, jedoch muss jede einzelne Kopie eines Software-Produktes von der Universität bezahlt werden. Es handelt sich also im Endeffekt um viele Einzellizenzen, die von der jeweiligen Firma gekauft werden.
- Die jeweilige Einzellizenz darf nur auf einem Arbeitsplatzrechner installiert werden. Soll das Produkt auf mehreren Rechnern laufen, müssen auch mehrere Lizenzen erworben werden.
- Die Lizenzen aus den Rahmenabkommen werden gekauft, nicht gemietet. Sie können deshalb beliebig lange genutzt werden, auch wenn mit der entsprechenden Firma kein Vertrag mehr existiert.
- Kommt von einem Produkt eine neue Version auf den Markt und man besitzt bereits eine ältere Version, kann in der Regel ein Upgrade von diesem Produkt erworben werden. Auch dieses Upgrade ist normalerweise kostenpflichtig. Kostenlose Upgrades sind die Ausnahme.
- Wird dieses Upgrade auf einem Gerät installiert, ersetzt es die ältere Version des selben Produktes. Es ist nicht zulässig, beide Versionen gleichzeitig zu betreiben. Upgrades sind in der Regel kostengünstiger als Vollversionen.
- Manche Produkte können auch auf einem entsprechenden Server installiert werden, auf den dann mehrfach zugegriffen werden kann. Ob und in wieweit ein bestimmtes Produkt auf einem Server zur Mehrfachnutzung eingesetzt werden darf, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab. Es gibt keine einheitliche Regelung. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne per E-Mail an unsere RRZ-ServiceLine.
Einzellizenzen ohne Rahmenabkommen
- Einige Software-Produkte werden von Herstellern angeboten, mit denen kein Lizenzvertrag exisitert. In diesen Fällen muss jede einzelne Lizenz bestellt und bezahlt werden.
- Die Lizenzen werden in der Regel gekauft. Das bedeutet, dass sie beliebig lange benutzt werden können.
- Die jeweilige Einzellizenz darf i.d.R. nur auf einem Arbeitsplatzrechner installiert werden. Soll das Produkt auf mehreren Rechnern laufen, muss dies entweder laut Lizenzbedingungen erlaubt sein (Installation mit Zweitkopie) oder es müssen auch entsprechend viele Lizenzen erworben werden.
- Einige Hersteller bieten kostengünstigere Mehrfachlizenzen an.
- Mache Hersteller bieten zu ihren Produkten Upgrades an, deren Preise unter den Preisen von Neuprodukten liegen. Da die Beschaffungsmodalitäten sehr unterschiedlich sind, muss für jeden Einzelfall das korrekte Vorgehen erfragt werden.
Concurrent use- oder Netzlizenzen
- Bei einer concurrent use-Lizenz (manchmal auch floating license) handelt es sich um eine Lizenz, bei der das RRZ pauschal für das Netz der Universität-Hamburg eine Nutzungslizenz für eine Software abgeschlossen hat, die die gleichzeitige Nutzung dieser Software durch eine bestimmte Anzahl von Benutzern erlaubt. Die Nutzung kann von einem beliebigen Rechner im Universitätsnetz erfolgen, sofern die Software für diese Plattform verfügbar ist. Im Netz arbeitet ein License-Manager, der die Anzahl der momentan benutzten Lizenzen überwacht.
In der Regel stellen wir die betreffende Software auf einem Software-Server zur Verfügung, von dem sie auf die lokale Maschine geladen werden kann. Wenn sie auf einem dezentralen Rechner häufig genutzt wird, kann es sinnvoll sein, sie auch dort zu installieren. Beim Aufruf entfällt dann das Laden der umfangreichen Binaries, nicht jedoch der Kontakt mit dem License-Server. Es hängt vom benutzten License-Manager ab, ob die jeweilige Software auch dezentral installiert werden kann oder nicht. - Schauen Sie bitte unter dem betreffenden Produkt im Softwarekatalog nach, ob Sie die Software eventuell auch über das Netz von den Universitätsservern herunterladen können.
Datenträger für die dezentrale Implementation erhalten Sie z. T. auch über die Koordinatoren in den einzelnen Fachbereichen bzw. Instituten. Eine Liste dieser Koordinatoren finden Sie bei den betreffenden Produkten, hier z. B. Matlab, Mathematica, IDL. - Durch eine dezentrale Implementation der Software entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten.
- Bei der dezentralen Implementation ist zu beachten, daß die Nutzung von einem Schlüssel abhängt, der beim License-Server hinterlegt wird. Dieser Schlüssel kann sich beim Übergang von einer Version auf eine andere ändern. Dezentral kann ab diesem Zeitpunkt dann nur noch die neue Version benutzt werden. Eine Koordinierung des Versionswechsels für alle Implementationen ist daher abgebracht. Das RRZ kündigt den Übergang auf eine neue Version rechtzeitig auf den WWW-Seiten zur jeweiligen Software an. Wer mit dezentralen Implementationen arbeitet, insbesondere die Beauftragten der einzelnen Institute (Multiplikatoren) sollten auf diese Hinweise achten.
- Beispiele für Floating-Lizenzen mit dezentraler Implementationsmöglichkeit sind: IDL, Matlab oder Mathematica.
Campus-Lizenzen
- Unter einer Campus-Lizenz verstehen wir in diesem Softwarekatalog eine Lizenz für alle Systeme der Universität und für beliebig viele gleichzeitige Nutzer auf jedem System. Man beachte, daß der Begriff Campus-Lizenz in der Terminologie der einzelnen Lieferanten sehr verschiedene Bedeutung haben kann.
Ob ein License-Server notwendig ist, hängt von der angebotenen Campus-Lizenz ab. - Die Abgabebedingungen für die Datenträger sind unterschiedlich, Einzelheiten lesen Sie bitte bei den jeweiligen Verträgen nach.
- Durch eine dezentrale Implementation der Software entstehen keine zusätzlichen Lizenzkosten.
- Einige Campus-Lizenzen beziehen sich auf gemietete Software und können nur solange genutzt werden, wie das Mietverhältnis besteht.
Rahmenverträge für benutzereigene Lizenzen
- In einigen Fällen hat das Rechenzentrum mit Softwareherstellern einen Rahmenvertrag geschlossen, der es den Benutzern erlaubt die Software-Lizenz zu ermäßigten Preisen, aber auf eigene Kosten zu erwerben. Die Benutzer erhalten vom Lizenzgeber dann nur die Lizenz und müssen sich die Datenträger beim Rechenzentrum entleihen oder kopieren lassen.
- Die Datenträger werden nur für die Besitzer der Lizenzen kopiert bzw. an diese weitergegeben. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Lizenzbeschreibung.
- Solche Rahmenverträge existieren zzt. nicht.
Spezielle Lizenzformen
Manche Hersteller bieten explizit für die Lehre und Dauer eines Kurses kostenlose Lehrlizenzen. Hierzu sollten Sie sich bei Bedarf direkt an den Hersteller wenden. Diese Lizenzen haben in der Regel eine fixe Gültigkeit und können nur einmalig verwendet werden. Sie müssen daher für jede Lehrveranstaltung erneut beantragt werden.