Berechtigungsstufen
Es können Berechtigungen in abgestufter Form für die einzelnen Nebenstellenanschlüsse eingerichtet werden, die nachfolgend erläutert werden:
Amt 1 | intern - nur im eigenen Netz (z.B. 428 38) Notrufe 110 u. 112 sowie Anrufe von außen sind möglich |
Amt 2 | vollamt - Ortsnetz Hamburg und Nahbereich (angrenzende Ortsnetze) sowie Service 0800, 016 und 01802 |
Amt 3 | national - Ortsnetze der Bundesrepublik , Service 0180 |
Amt 4 | national - Ortsnetze der Bundesrepublik Deutschland, Mobilfunknetze, Service 0180 |
Amt 5 | kontinental – Europa |
Amt 6 | interkontinental - übrige Länder der Erde |
Die höhere Berechtigungsstufe schließt die niedrigeren Stufen mit ein.
Grundsätzlich dürfen nur solche Nebenstellenanschlüsse fernwahlberechtigt geschaltet sein, bei denen die Anschlussinhaberinnen und -inhaber regelmäßig dienstliche Ferngespräche führen müssen und bei denen eine genaue persönliche Zuordnung und damit Verantwortlichkeit gewährleistet ist. Apparate in Laboren, Teeküchen, Werkstätten, Fluren, Besprechungsräumen usw., zu denen ein größerer Personenkreis u.U. auch unkontrolliert Zugang hat, dürfen nicht freigeschaltet sein. Sollte im Einzelfall die missbräuchliche Benutzung dienstlicher Fernsprecheinrichtungen durch Unbefugte festgestellt werden, kann das Telefon gesperrt und nur mit einem individuellen Passwort wieder entsperrt werden.