Kennungen
Für die IT-Systeme an der Universität Hamburg werden derzeit unterschiedliche Kennungen ausgegeben bzw. bereitgestellt.
Benutzerkennung
Die Benutzerkennung ist eine persönliche Kennung und nicht übertragbar. Das Format ist 7-stellig, beginnt immer mit einem b, gefolgt von 2 Kleinbuchstaben und 4 Ziffern. Studierende erhalten ihre Benutzerkennung zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen, Mitarbeitende von ihrem Personalsachbearbeiter im Rahmen der Einstellung. Ihre Benutzerkennung ist automatisch solange gültig, wie Sie Angehöriger der Universität Hamburg sind.
Mit Hilfe dieser Benutzerkennung und dem zugehörigen Passwort erhalten Sie Zugriff auf folgende Systeme
- STiNE
- E-Learning Plattformen
- WLAN
- VPN
- ggf. weitere technische Systeme
Mitarbeitende erhalten zusätzlich Zugriff auf
UHH-Kennung
Die UHH-Kennung ist eine persönliche Kennung und nicht übertragbar. Das Format ist 7-stellig, besteht aus 4 Kleinbuchstaben gefolgt von 3 Ziffern. Haben Sie nach dem 1. Juli 2017 erstmalig eine Benutzerkennung erhalten, so ist in diesem Fall die UHH-Kennung mit der Benutzerkennung identisch. Sind Sie sich unsicher, ob dies bei Ihnen der Fall ist, so können Sie Ihre UHH-Kennung jederzeit im Portal der Benutzerverwaltung einsehen.
Mit Hilfe der UHH-Kennung und dem zugehörigen Passwort erhalten Sie Zugriff auf folgende Systeme:
- Computerpools
- ggf. weitere technische Systeme
Kurzzeitkennung
Zur Zeit ist die Funktion "Kurzzeitkennung" für Unterschriftsberechtigte in der Benutzerverwaltung noch nicht aktiviert, bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Kurzzeitkennungen an Ihren Unterschriftsberechtigten mit folgenden Angaben:
- Benutzerkennung des Kennungsverwalters/Veranstallters eines Kurses
- Gewünschter Gültigkeitsbeginn
- Gewünschtes Gültigkeitsende
- Anzahl der Kennungen
- Eine Beschreibung wofür diese Kennungen gebraucht werden
Wenn Sie selber unterschriftsberechtigt sind, senden Sie bitte die obigen Angaben formlos an die ServiceLine um den Antrag zu 'genehmigen'.
Die Kurzzeitkennung ist eine persönliche Kennung für einen begrenzten Zeitraum. Das Format ist 7-stellig, beginnt immer mit einem s, gefolgt von 2 Kleinbuchstaben und 4 Ziffern.
Für Schulungen, Konferenzen oder Tagungen, die mehr Dienste als das WLAN der Universität benötigen, können Unterschriftsberechtige eigenständig Kurzzeitkennungen erstellen, die eine Gültigkeit von bis zu 4 Wochen haben. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig, denn im Portal der Benutzerverwaltung können Unterschriftsberechtigte auch eine größere Anzahl von Kurzzeitkennungen auf einmal generieren. Die Nutzung ist eingeschränkt, so dass es kein E-Mail möglich ist und mit den TA-MuFuGe weder gedruckt, kopiert noch gescannt werden kann.
Kurzzeitkennungen mit einer Laufzeit bis Semesterende können über die ServiceLine des RRZ beantragt werden.
Hinweis: Die Kurzzeitkennungen können nicht verlängert werden, sie verfallen automatisch mit dem Ablauf der Laufzeit.
WLAN Gastkennung
Möchten Sie Teilnehmern an Konferenzen, Tagungen oder größeren Veranstaltungen Zugriff auf das WLAN an der Universität Hamburg zur Verfügung stellen, so können Sie dafür Kennungen für den WLAN-Zugang über die SSID GUEST beantragen.
Projektkennung
Die Projektkennung ist eine übertragbare Kennung. Das Format ist 7-stellig, besteht aus 4 Kleinbuchstaben gefolgt von 3 Ziffern.
Aktuell benötigen Sie für kein IT-System des RRZ eine Projektkennung.
Hinweis: Bereits vorhandenen Projektkennungen können derzeit noch verwendet werden, eine Beantragung ist hingegen nicht mehr möglich.
Kurskennung
Kurskennungen sind durch Kurzzeitkennungen abgelöst.