Kennungsarten
Kennungsarten
Für die IT-Systeme an der Universität Hamburg werden derzeit unterschiedliche Kennungen ausgegeben bzw. bereitgestellt.
Benutzerkennung
Die Benutzerkennung ist eine persönliche Kennung und nicht übertragbar.
Das Format dieser Kennung beginnt immer mit einem b.
Wer erhält diese Kennungsart:
Alle Personen die durch die automatische Vergabe der Benutzerkennungen erfasst sind.
- Zu diesem Personenkreis gehören i.d.R.:
- immatrikulierte Studierende
- Mitarbeitende die in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität Hamburg stehen
Wofür kann diese Kennungsart verwendet werden:
- Mithilfe der Benutzerkennung und dem zugehörigen Passwort haben Sie Zugriff auf folgende Systeme:
- WLAN
- VPN
- UHHShare
- Exchange
- RRZ-ServicePortal
- ggf. weitere technische Systeme
- Auf Grundlage der Benutzerkennung und der Zugehörigkeit zu den entsprechenden Benutzergruppen kann Zugriff auf folgende Systeme gewährt werden:
- STiNE
- E-Learning Plattformen
- KUS-Portal
- Sharepoint
- ggf. weitere technische Systeme wie z.B. der Zugriff auf zentrale Scanner/Drucker über die CopyCard
- ( u.U. ist der Zugriff nur über einen begründeten Zusatzantrag möglich)
-
Weitere Sonderrechte
diese Kennungsart wird vom RRZ mit einer normalerweise gut ausreichenden Grundausstattung an Berechtigungen und Betriebsmitteln eingerichtet. Bei Bedarf kann die Erweiterung dieser Berechtigungen um Sonderrechte zur Benutzung spezieller Systeme oder zusätzlicher Betriebsmittel beim RRZ beantragt werden. - Dies gilt z.B. für die Benutzung:
- der Grafik-, Multimedia- und Videobearbeitungs-Systeme,
- der Parallelrechner,
- zusätzliche Speicherbereiche auf Servern des RRZ,
- eigener WWW-Seiten auf Servern des RRZ.
Da die Inanspruchnahme von Sonderrechten zumeist mit zusätzlichem Koordinierungs- und Beratungsaufwand verbunden ist, sind diese Anträge auf dem entsprechenden Antragsformular (meist über das RRZ-ServicePortal) an die zuständigen Systemverantwortlichen des RRZ zu richten. Die Genehmigung wird i.d.R. zeitlich befristet.
Wie wird diese Kennungsart beantragt:
Diese Benutzerkennungen müssen nicht separat beantragt werden.
- HINWEIS zum Erhalt der Benutzerkennungen:
-
Studierende erhalten ihre Benutzerkennung zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen.
- Mitarbeitende erhalten die Kennbriefe von ihrem Personalsachbearbeiter bzw. ihrer Personalsachbearbeiterin im Rahmen der Einstellung.
Wie lange ist diese Kennungsart gültig:
Die Benutzerkennung ist automatisch so lange gültig, wie die Zugehörigkeit zur Universität Hamburg besteht.
Ist ein Ablaufdatum der Zugehörigkeit bekannt, werden die Kennungsinhaber:innen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsfrist per E-Mail an den Ablauf erinnert und ggf. über das Verlängerungsverfahren informiert.
Wichtige Besonderheiten:
- Details zu der Benutzerkennung können hier abgerufen werden.
- Die "Erinnerungsmails" und ggf. weitere wichtige Informations-E-Mails werden an die E-Mail-Adresse, die zum Funktionsumfang dieser Benutzerkennung gehört, gesendet.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie das entsprechende E-Mail-Konto regelmäßig abrufen.
Dies können Sie z.B. ad hoc über die Outlook-Web-App (OWA) machen. - Wir empfehlen, dass Sie das universitäre E-Mail-Konto Ihrem E-Mail-Programm hinzufügen. Wie das funktioniert, haben wir in der Anleitung zu Exchange beschrieben.
Benutzerkennung für Externe
Die Benutzerkennung für Externe ist eine persönliche Kennung und nicht übertragbar.
Das Format dieser Kennung beginnt immer mit einem b.
Wer kann diese Kennungsart erhalten:
Alle Personen die durch die automatische Vergabe der Benutzerkennungen nicht erfasst sind, werden hier im weitesten Sinne und stark vereinfacht als „Externe“ angesehen, die zunächst die „Zugehörigkeit zur Universität Hamburg“ gesondert beantragen müssen.
- Z.B. gehören zu diesem Personenkreis:
- an die UHH abgeordnete Mitarbeitende und Auszubildende der FHH
- Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
- externe Dienstleister
- wissenschaftliches Personal des UKE
- ehemalige Angehörige der Universität, die eine Weiternutzung der IT-Ressourcen der Universität wünschen (detaillierte Begründung notwendig)
Wofür kann diese Kennungsart verwendet werden:
- Mithilfe der Benutzerkennung für Externe und dem zugehörigen Passwort haben Sie Zugriff auf folgende Systeme:
- Auf Grundlage der Benutzerkennung für Externe und ggf. über einen begründeten Zusatzantrag kann Zugriff auf folgende Systeme gewährt werden:
- STiNE
- E-Learning Plattformen
- KUS-Portal
- Sharepoint
- ggf. weitere technische Systeme wie z.B. der Zugriff auf zentrale Scanner/Drucker über die CopyCard
- ( u.U. ist der Zugriff nur über einen begründeten Zusatzantrag möglich)
-
Weitere Sonderrechte
diese Kennungsart wird vom RRZ mit einer normalerweise gut ausreichenden Grundausstattung an Berechtigungen und Betriebsmitteln eingerichtet. Bei Bedarf kann die Erweiterung dieser Berechtigungen um Sonderrechte zur Benutzung spezieller Systeme oder zusätzlicher Betriebsmittel beim RRZ beantragt werden. - Dies gilt z.B. für die Benutzung:
- der Grafik-, Multimedia- und Videobearbeitungs-Systeme,
- der Parallelrechner,
- zusätzliche Speicherbereiche auf Servern des RRZ,
- eigener WWW-Seiten auf Servern des RRZ.
Da die Inanspruchnahme von Sonderrechten zumeist mit zusätzlichem Koordinierungs- und Beratungsaufwand verbunden ist, sind diese Anträge auf dem entsprechenden Antragsformular (meist über das RRZ-ServicePortal) an die zuständigen Systemverantwortlichen des RRZ zu richten. Die Genehmigung wird i.a. zeitlich befristet.
Wie wird diese Kennungsart beantragt:
Die Benutzerkennungen für Externe muss über das Antragsportal beantragt werden.
- HINWEIS zum Verlauf der Antragstellung:
-
Der online erstellte Antrag ist in einem ersten Schritt als E-Mail-Anhang im PDF-Format von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller an eine unterschriftsberechtigte Person der jeweiligen Einrichtung digital zu übermitteln.
- Die unterschriftsberechtigte Person prüft den Antrag auf Rechtmäßigkeit und übermittelt ihn dann digital an das RRZ.
-
Nach der Antragsbearbeitung wird die erteilte Benutzerkennung zusammen mit einem Einmalpasswort dem/der Antragsteller:in in einem s.g. Kennbrief mitgeteilt. Der i.d.R. an die im Antrag angegebene Postanschrift gesendet wird.
Wie lange ist diese Kennungsart gültig:
Die Benutzerkennungen für Externe unterliegen einer regelmäßigen Verlängerungspflicht.
Dabei werden die Kennungsinhaber:innen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsfrist per E-Mail an den Ablauf erinnert und über das Verlängerungsverfahren informiert.
Wichtige Besonderheiten:
- Details zu der Benutzerkennung können hier abgerufen werden.
- Die "Erinnerungsmails" und ggf. weitere wichtige Informations-E-Mails werden an die E-Mail-Adresse, die zum Funktionsumfang dieser Benutzerkennung gehört, gesendet.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie das entsprechende E-Mail-Konto regelmäßig abrufen.
Dies können Sie z.B. ad hoc über die Outlook-Web-App (OWA) machen. - Wir empfehlen, dass Sie das universitäre E-Mail-Konto Ihrem E-Mail-Programm hinzufügen. Wie das funktioniert, haben wir in der Anleitung zu Exchange beschrieben.
Benutzerkennung für einen Lehrauftrag
Die Benutzerkennung für Lehrbeauftragte ist eine persönliche Kennung und nicht übertragbar.
Das Format dieser Kennung beginnt immer mit einem b.
Wer kann diese Kennungsart erhalten:
Alle Personen die durch die automatische Vergabe der Benutzerkennungen nicht erfasst sind und einen Lehrauftrag an der Universität Hamburg innehaben (hier im weiteren Verlauf als "Lehrbeauftragte" bezeichnet) können diese spezielle Art der Benutzerkennung beantragen.
- von folgenden Personengruppen werden Anträge entgegengenommen
- Professorinnen und Professoren im Sinne des § 17 HmbHG
- Privatdozentinnen und Privatdozenten im Sinne des § 17 HmbHG
- Kooperationspartner im Kontext hochschulübergreifender Studiengänge
- Lehrbeauftragte
Wofür kann diese Kennungsart verwendet werden:
- Mithilfe der Benutzerkennung für Lehrbeauftragte und dem zugehörigen Passwort haben Sie Zugriff auf folgende Systeme:
- WLAN
- VPN
- UHHShare
- Exchange
- RRZ-ServicePortal
- ggf. weitere technische Systeme
- Auf Grundlage der Benutzerkennung für Lehrbeauftragte und ggf. über einen begründeten Zusatzantrag kann Zugriff auf folgende Systeme gewährt werden:
- STiNE
- E-Learning Plattformen
- KUS-Portal
- Sharepoint
- ggf. weitere technische Systeme wie z.B. der Zugriff auf Scanner/Drucker über die UHH-CopyCard
- ( u.U. ist der Zugriff nur über einen begründeten Zusatzantrag möglich)
-
Weitere Sonderrechte
diese Kennungsart wird vom RRZ mit einer normalerweise gut ausreichenden Grundausstattung an Berechtigungen und Betriebsmitteln eingerichtet. Bei Bedarf kann die Erweiterung dieser Berechtigungen um Sonderrechte zur Benutzung spezieller Systeme oder zusätzlicher Betriebsmittel beim RRZ beantragt werden. - Dies gilt z.B. für die Benutzung:
- der Grafik-, Multimedia- und Videobearbeitungs-Systeme,
- der Parallelrechner,
- zusätzliche Speicherbereiche auf Servern des RRZ,
- eigener WWW-Seiten auf Servern des RRZ.
Da die Inanspruchnahme von Sonderrechten zumeist mit zusätzlichem Koordinierungs- und Beratungsaufwand verbunden ist, sind diese Anträge auf dem entsprechenden Antragsformular (meist über das RRZ-ServicePortal) an die zuständigen Systemverantwortlichen des RRZ zu richten. Die Genehmigung wird i.a. zeitlich befristet.
Wie wird diese Kennungsart beantragt:
Die Benutzerkennungen für Lehrbeauftragte kann in vielen Fällen über das Lehrauftragsmanagement beantragt werden.
Der Vorteil bei dieser Art der Benutzerkennung ist, dass diese Kennungsart über das Lehrauftragsmanagement der verschiedenen Einrichtungen an einen Lehrauftrag gekoppelt wird.
Solange also ein Lehrauftrag besteht, kann das Lehrauftragsmanagement die besonderen Bedürfnisse der Lehrbeauftragten berücksichtigen.
Sollte die betroffene Einrichtung nicht am Lehrauftragsmanagement teilnehmen, so muss für diese Lehrbeauftragten eine Benutzerkennung für Externe beantragt werden.
Wie lange ist diese Kennungsart gültig:
Die Benutzerkennungen für Lehrbeauftragte unterliegen einer regelmäßigen Verlängerungspflicht.
Die Lehrbeauftragten werden durch das Lehrauftragsmanagement aber diesbezüglich entlastet, weil die Gültigkeit der Benutzerkennungen für Lehrbeauftragte durch das Lehrauftragsmanagement verwaltet wird.
Dadurch entfällt für die Lehrbeauftragten z.B. das regelmäßige Stellen von Verlängerungsanträgen.
Wichtige Besonderheiten:
- Details zu der Benutzerkennung können hier abgerufen werden.
- ggf. werden wichtige Informations-E-Mails an die E-Mail-Adresse, die zum Funktionsumfang dieser Benutzerkennung gehört, gesendet.
Stellen Sie daher sicher, dass Sie das entsprechende E-Mail-Konto regelmäßig abrufen.
Dies können Sie z.B. ad hoc über die Outlook-Web-App (OWA) machen. - Wir empfehlen, dass Sie das universitäre E-Mail-Konto Ihrem E-Mail-Programm hinzufügen. Wie das funktioniert, haben wir in der Anleitung zu Exchange beschrieben.
WLAN Gastkennung
Die WLAN-Gast-Kennungen können für Gäste der Universität Hamburg beantragt werden, die während des Aufenthalts an der Universität Hamburg einen einfachen Internetzugang für die eigenen Geräte benötigen.
Die Kennungen sind nach ihrer Zuteilung personengebunden und demnach nicht weiter übertragbar.
Näheres zu dem WLAN-Gast-Zugang über die SSID GUEST finden Sie auch hier.
Wer erhält diese Kennungsart:
- WLAN-Gast-Kennungen können für folgende Personenkreise beantragt werden:
- Gäste der Universität Hamburg
- Teilnehmende an Konferenzen, Tagungen oder größeren Veranstaltungen
Wofür kann diese Kennungsart verwendet werden:
WLAN-Gast-Kennungen sind ausschließlich dafür da, um den berechtigten Personen einen kurzfristigen und möglichst einfachen Zugang zum Internet zu ermöglichen. Dafür wird die Infrastruktur des Universitätsweiten WLANs über die SSID "Guest" genutzt.
Wie wird diese Kennungsart beantragt:
Ausschließlich Mitarbeitende der Universität Hamburg können WLAN-Gast-Kennung im RRZ-ServicePortal bestellen.
- Die Anzahl der Bestellungen ist, um Missbrauch vorzubeugen, begrenzt.
- Der Service kann nur einmal pro Tag pro Person bestellt werden. Hieraus resultiert die Notwendigkeit, wenn man z.B. 20 Kennungen mit einer Gültigkeit von 30 Tagen benötigt, an 2 aufeinander folgenden Tagen jeweils 10 Kennungen für den benötigten Zeitraum zu bestellen.
- Die Bestellung der Kennungen erfolgt hier.
- Allgemeine Informationen zum RRZ-ServicePortal erhalten Sie hier.
Wie lange ist diese Kennungsart gültig:
- Es wird dabei grundsätzlich zwischen 2 Arten von WLAN-Gast-Kennungen unterschieden:
- Einzelkennungen
- Anzahl 1-10, genehmigungsfrei, Gültigkeit bis zu maximal 90 Tagen
- Kennungen für Veranstaltungen
- Anzahl 11-1000, genehmigungspflichtig, Gültigkeit bis zu maximal 14 Tagen
- Einzelkennungen
Wichtige Besonderheiten:
- Der Gültigkeitsbeginn einer WLAN-Gast-Kennung kann maximal 180 Tage in der Zukunft liegen
- Mit einer WLAN-Gast-Kennung können bis zu drei Geräte im Netz registriert werden. Es ist jedoch nicht zulässig, eine WLAN-Gast-Kennung für mehrere Gäste zu nutzen. Jeder Gast bekommt eine eigene, nicht übertragbare Kennung.
- Die Verbindung zur SSID "GUEST" ist WPA/WPA2 verschlüsselt. Daher ist es erforderlich, für den Verbindungsaufbau ein WLAN-Passwort einzugeben. Da dieses Passwort für den WPA/WPA2-Verbindungsaufbau zur SSID "GUEST" für alle Gäste identisch ist, führt diese Verschlüsselung nicht zu einer Absicherung der Verbindung. Die Anmeldung erfolgt einzig aus betrieblichen Gründen, um die Anzahl der sich automatisch verbindenden mobilen Endgeräte zu reduzieren. Die Gäste erhalten darüber hinaus eine persönliche Kennung mit eigenem Passwort zur Authentifizierung.
- Der Gast/die Gäste kann/können sich mittels Browser (z. B. Internet Explorer, Firefox, Safari, ...) an allen Access-Points der Universität Hamburg anmelden. Nach erfolgreicher Anmeldung können Gäste mit den üblichen Protokollen auf das Internet zugreifen.
- In welchen Bereichen das WLAN der Universität Hamburg zur Verfügung steht, kann der regelmäßig aktualisierten Standortliste entnommen werden. Die Liste enthält die Einträge der mit Access-Points (AP) ausgestatteten Räume. Der Empfangsbereich ist nicht auf den in der Tabelle angegebenen Raum beschränkt, sondern hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Die Außenbereiche der Universität Hamburg werden nur sehr eingeschränkt über im Gebäude installierte Zugangspunkte mitversorgt.
- Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung, ob die vorgesehene Veranstaltungsfläche im Empfangsbereich des UHH-WLAN liegt.
- Sollten Sie für Ihre Veranstaltung Bedarf an weitergehender WLAN-Versorgung haben, richten Sie bitte frühzeitig eine entsprechende Anfrage an die RRZ-Serviceline des RRZ. Nur so ist es möglich, eine qualifizierte Aussage zu treffen, ob und in welchem zeitlichen Rahmen die gewünschte zusätzliche WLAN-Versorgung realisiert werden kann.
T-Kennung
Technische Kennungen (T-Kennungen) sind spezielle Konten, die für nicht-persönliche Aufgaben, Dienste oder Prozesse verwendet werden. Sie helfen, verschiedene technische Einheiten sicher und effizient zu identifizieren und zu organisieren.
Das Format dieser Kennung beginnt immer mit einem t.
Wer erhält diese Kennungsart:
- T-Kennungen können für folgende Personenkreise beantragt werden:
- Dienstleistende Personen
- Uni-Mitglieder, die auf spezielle Ressourcen der Universität Hamburg mit erhöhten Berechtigungen zugreifen müssen.
Wofür kann diese Kennungsart verwendet werden:
- T-Kennungen können z.B. für folgende Zwecke verwendet werden:
Wie wird diese Kennungsart beantragt:
Ausschließlich Mitarbeitende der Universität Hamburg können T-Kennung im RRZ-ServicePortal bestellen.
- Die Bestellung der Kennungen erfolgt hier.
- Allgemeine Informationen zum RRZ-ServicePortal erhalten Sie hier
Wie lange ist diese Kennungsart gültig:
Die Gültigkeitsdauer der T-Kennungen beträgt 1 Jahr ab dem Antragsdatum.
Die Gültigkeitsdauer ist zusätzlich an die Laufzeit der zugrundeliegenden Benutzerkennung gekoppelt.
- Rechtzeitig vor dem Ablaufdatum werden die Nutzenden auf den Ablauf hingewiesen.
- Die Gültigkeit der T-Kennung kann dann über RRZ-ServicePortal verlängert werden.
Wichtige Besonderheiten:
- Nach der Beantragung und Genehmigung erhalten Sie eine Mail mit Ihren Zugangsdaten für Ihre T-Kennung.
Bitte ändern Sie nun unmittelbar das Initialpasswort.- Derzeit geht das ausschließlich auf einem RRZ betreuten Windows Arbeitsplatzrechner (FMD).
Sie können damit eine Passwortänderung wie folgt vornehmen:- Drücken Sie auf Ihrer Tastatur gleichzeitig die Tasten:
'Strg' + 'Alt' + 'Entf' - Klicken Sie auf 'Kennwort ändern'
- Geben Sie im oberen Feld Ihren Anmeldenamen ein:
UNI-HAMBURG\<IHRE T-Kennung> - Im Feld darunter geben Sie das aktuelle Kennwort und in den folgenden Feldern jeweils das neue Kennwort ein.
- Drücken Sie auf Ihrer Tastatur gleichzeitig die Tasten:
- Bitte beachten Sie dabei die Passwortvorgaben:
- Es dürfen keine wesentlichen Bestandteile der T-Kennung enthalten sein
- Es darf kein wesentlicher Teil des Namens des Kennungsinhabers beinhalten sein
- Die Passwortlänge muss mindestens 10, maximal 20 Zeichen umfassen.
- Es müssen Zeichen aus diesen Kategorien enthalten sein:
- Großbuchstaben
- Kleinbuchstaben
- Ziffer
- Sonderzeichen
- Es darf keinem der 5 zuletzt genutzten Passwörter entsprechen.
- Derzeit geht das ausschließlich auf einem RRZ betreuten Windows Arbeitsplatzrechner (FMD).
- Für den Fall, dass Sie keinen eigenen FMD-Rechner für die Passwortänderung verwenden können:
- Fragen Sie bitte im Kollegenkreis nach, ob jemand dort einen FMD-Rechner verwendet und nutzen einmalig das fremde Gerät.
- Falls Sie Zugriff auf einen Poolraum mit FMD-Rechnern haben, können Sie auch dort die Passwortänderung vornehmen.
- Kommen Sie ansonsten bitte gern zu einem RRZ-ServiceDesk und verwenden Sie einen der dort vorhandenen FMD-Rechner, um die notwendige Passwortänderung durchzuführen.
- RRZ-ServiceDesk
Schulungs- / Kurzzeitkennung
Die Schulungs-/Kurzzeitkennungen können für Schulungen, Konferenzen oder Tagungen, die mehr Dienste als den WLAN-Gast-Zugang der Universität benötigen, beantragt werden.
Die Kennungen sind nach ihrer Zuteilung personengebunden und demnach nicht weiter übertragbar.
Das Format dieser Kennungen beginnt immer mit einem s,
Wer erhält diese Kennungsart:
- Schulungs-/Kurzzeitkennungen können für folgende Personenkreise beantragt werden:
- natürliche Personen, die nicht Angehörige der Universität Hamburg sind und vorübergehend auf die Nutzung von IT Ressourcen der Universität Hamburg angewiesen sind.
- Teilnehmende von Kursen oder Schulungen, die z.B. eine vorbereitete Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen, die nicht mit den Ressourcen auf den persönlichen Kennungen interagieren sollen.
Wofür kann diese Kennungsart verwendet werden:
- Schulungs-/Kurzzeitkennungen können für folgende Dienste / Systeme verwendet werden:
Wie wird diese Kennungsart beantragt:
Ausschließlich Mitarbeitende der Universität Hamburg können Schulungs- / Kurzzeitkennung im RRZ-ServicePortal bestellen.
- Die Bestellung der Kennungen erfolgt hier.
- Allgemeine Informationen zum RRZ-ServicePortal erhalten Sie hier.
Wie lange ist diese Kennungsart gültig:
Die maximale Gültigkeitsdauer der Schulungs-/Kurzzeitkennungen beträgt bis zu 270 Tage ab dem Antragsdatum.
Wichtige Besonderheiten:
- Schulungs- / Kurzzeitkennungen können nicht verlängert werden, sie verfallen automatisch und kommentarlos mit dem Ablauf der jeweiligen beantragten Laufzeit.
- Schulungs- / Kurzzeitkennungen werden nicht mit einem eigenen E-Mail-Postfach der UHH ausgestattet
- Es kann nicht an den Multifunktionsdruckern der UHH gedruckt werden, auch nicht kopiert oder gescannt
- Die Schulungs- / Kurzzeitkennungen können nicht für CommSy verwendet werden. Bitte lassen Sie sich ggf. von ihrer Lehrperson auf das benötigte CommSy-Portal einladen, um eine Kennung für CommSy zu erhalten.
- Für die dauerhafte, vollumfängliche Arbeit mit einem FMD (Fully Managed Device - Details siehe hier) sind diese Kennungen nicht geeignet. Beantragen Sie für hierfür in begründeten Fällen eine Benutzerkennung im Antragsportal