Software der Firma Adobe
Bei Fragen schauen Sie bitte zunächst in unsere Adobe FAQ.
Die Nutzung von Adobe-Produkten für Bedienstete ist nur kostenpflichtig mit interner Leistungsverrechnung möglich.
Der Gemeinschaft der bundesdeutschen Hochschulen (AK Software des ZKI) konnte für den Vertragszyklus November 2022 bis November 2025 einen Vertrag mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen aushandeln. Der Vertrag umfasst drei Produkte für Bedienstete:
- Adobe Acrobat DC Pro Named-User Mietlizenz - 51,13 €/Jahr
- Adobe Creative Cloud Complete Named-User Mietlizenz - 255,65 €/Jahr
- Adobe Creative Cloud Complete Shared Device License (SDL) Mietlizenz für ein geteiltes Gerät - 255,65 €/Jahr
Aufgrund der Vertragsdauer verpflichten Sie sich bei Bestellung für die gesamte Restlaufzeit des Mietvertrags mit jährlicher Abrechnung. Named-User Lizenzen sind jedoch übertragbar, sofern die/der neue Nutzende über dieselbe Finanzierungsquelle abgerechnet wird. Eine Begründung für den Bezug ist nicht erforderlich.
Bei Bedarf greifen Sie bitte die folgenden Anleitungen zum Bestellprozess zurück:
Die neuen Lizenzen laufen ab dem 23.11.2022 genau 3 Jahre. Die Laufzeit setzt sich also aus drei Mietjahren zusammen. Das Beitrittsdatum entscheidet über die Anzahl der zu zahlenden Jahresgebühren.
Bei Beitritt zum 23.11.2022 gibt Adobe den folgenden Abrechnungszyklus der Jahresgebühren vor:
- 1/12 im Dezember 2022
- 12/12 im Januar 2023
- 11/12 im Dezember 2023
- 12/12 im Dezember 2024
Bei einem Beitritt im laufenden Vertragsjahr wird jeweils im Dezember nachträglich die Gebühr für das beigetretene Jahr und die des dann nachfolgenden Jahrs abgerechnet.
Eine Vorauszahlung oder monatliche Abrechnung sind leider nicht möglich, da es sich um Jahresmieten handelt und auch die Adobe-Kostenstelle zum Ende des Haushaltsjahres geschlossen wird.
Wir haben Ihnen eine umfangreiche Liste mit Alternativprodukten aus unserem Software-Portfolio sowie weiteren, gängigen Alternativen zusammengestellt.
Dateien, die mit Adobe erstellt wurden, können ggf. in andere Formate exportiert werden, um sie in anderen Programmen weiter zu bearbeiten. Z.B. können InDesign-Dateien statt im .indd Format als .idml-Dateien in Affinity Publisher bearbeitet werden.
Der Adobe Acrobat Reader ist nicht von der Vertragsänderung betroffen und weiterhin kostenfrei.
Bestimmte Produkte der Creative Cloud haben besondere Systemanforderungen, die Sie hier nachlesen können.
Troubleshooting und Hinweise rund um Adobelizenzen und -software finden Sie in unserer Adobe FAQ.