Private Notebooks
Die folgende Verwaltungsanordnung dient zur Absicherung des Netzbetriebes an der Universität Hamburg. Sie wurde vom Direktor des RRZ am 25.07.2005 erlassen.
Die Nutzung des Netzes der UHH über nicht öffentliche Netzzugänge ist Mitarbeitenden der UHH unter den folgenden Bedingungen zu genehmigen, wenn berechtigte Gründe für den Einsatz des eigenen Rechners bestehen. Bei Ressourcen-Engpässen hat der Anschluss von Rechnern der UHH grundsätzlich Vorrang vor dem Anschluss privater Rechner. Für den Anschluss privater Notebooks an das Netz der Universität sind die folgenden Richtlinien zu beachten:
1. Der Zugang zum Netz der UHH wird gewährt, wenn
a) aktuelle Betriebssystemupdates regelmäßig eingespielt werden,
b) ein aktueller Virenscanner auf dem Notebook eingesetzt und eine regelmäßige Überprüfung (mindestens einmal pro Woche) vorgenommen wird und
c) das Gerät mit seiner Hardware-Adresse der Netzwerkkarte in den zuständigen Netzwerkdatenbanken der UHH eingetragen ist.
[Die UHH stellt „Sophos Antivirus“ als Antivirenprogramm für Mitarbeitende der Universität zur Verfügung. Für die notwendige Aktualisierung (Viren-Updates) auf ihrem Notebook sind die NutzerInnen selbst verantwortlich. Eine Anleitung für die Handhabung von Sophos wird auf den Webseiten des RRZ angeboten.]
2. Voraussetzung für den Anschluss an das Netz der UHH ist eine gültige Benutzerkennung der UHH.
3. Voraussetzung für den Anschluss ist ein freier Netzanschluss im Raum. Bestehende Netzverbindungen dürfen auf keinen Fall getrennt werden! Die zuständigen IT-Verantwortlichen vor Ort sind grundsätzlich in Kenntnis zu setzen.
4. Der Zugang kann bei Verstößen gegen diese Richtlinien oder aus betrieblichen Gründen wieder entzogen werden.
5. Für den Anschluss an das Netz ist möglicherweise zusätzlich zu der Netzwerkkarte ein Adapter notwendig. In diesem Fall ist beim zuständigen Administrator nachzufragen, inwieweit ein Konverter/Adapter zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verwendung von privaten Netzkomponenten (aktive Komponenten wie beispielsweise Konverter, Hubs und Switches) ist verboten.
6. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Support bei Problemen im Zusammenhang mit privaten Rechnern.
7. Anweisungen des RRZ oder von vom RRZ autorisierten Personen bezüglich der Verwendung von privaten Rechnern am Netz der UHH sind zu befolgen.
8. Benutzer privater Rechner haften für Schäden, die durch die Verwendung ihres eigenen Rechners der UHH oder Dritten entstehen.
9. Die UHH haftet nicht für Schäden an privaten Rechnern, die durch Anschluß oder Betrieb der Rechner am Netz der UHH entstehen.
10. Die Benutzer stimmen der Speicherung der für den Netzbetrieb ihrer Rechner erhobenen persönlichen Daten und deren Verwendung zur Aufrechterhaltung eines ordentlichen Betriebs zu.
11. Die Erlaubnis zur Nutzung eines privaten Rechners am Netz der UHH erlischt unmittelbar bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Ablauf des Arbeitsvertrages usw.).
12. Die Benutzer sind bereit, Einblick in ihr System zur Fehlerbeseitigung und Aufrechterhaltung eines störungsfreien Netzbetriebs zu gewähren und ggf. weitere Konfigurationsauflagen und geänderte Betriebsverfahren umzusetzen.