Selbstverwaltete Arbeitsplätze
Selbstverwaltete Arbeitsplätze sind sowohl in vom RRZ betreuten Umgebungen als auch in dezentralen IT Service Teams möglich. An dieser Stelle finden Sie dazu allgemeine Hinweise sowie Informationen darüber, welche Services das RRZ in den betreuten Bereichen zusätzlich anbietet.
Bei einem "Selbstverwalteten Arbeitsplatz" übernimmt der Nutzende die vollständige Verantwortung für einen sicheren Betrieb seines Endgerätes. Dies gilt nicht nur für die Nutzung der Adminrechte für verschiedene Zwecke im täglichen Betrieb, sondern insbesondere für das installierte Betriebssystem, Treiber und Firmware für die Hardware sowie die installierte Software. Nicht installierte Sicherheitsupdates und damit nicht geschlossene Schwachstellen resultieren nicht nur in einer Gefährdung für die betroffenen Endgeräte, sondern stellen potenziell eine Gefährdung der gesamten UHH-Infrastruktur dar. Es ist daher unabdingbar, dass Nutzende mit Adminrechten ihrer Verantwortung für den sicheren Betrieb und die sichere Nutzung ihres Endgerätes gerecht werden und ein effektives Selbst- und Schwachstellenmanagement für die in Eigenverantwortung betriebenen Endgeräte etablieren. Nur so kann eine erhöhte Gefährdung der UHH-Infrastruktur verhindert und ein adäquates Informationssicherheitsniveau erhalten werden.
In vom RRZ betreuten Umgebungen wird abhängig von der Wahl des Betriebssystems ein Endgerät wie folgt ausgeliefert
- Windows OS: Installiertes Windows 10 mit Microsoft Office 2016
- Mac OS: unverändertes Betriebssystem aus der Auslieferung seitens des Herstellers
- Linux: reine Hardware
Damit ein selbst verwaltetes Endgerät am kabelgebundenen Netz betrieben werden kann, muss der genutzte Netzwerk-Port entsprechend konfiguriert werden. Details können hier nachgelesen werden: https://www.rrz.uni-hamburg.de/services/netz/netzanschluss.html. Die Beantragung erfolgt durch die Nutzenden. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes kann nur WLAN über Eduroam verwendet werden.
Angehörige der Universität können an einem selbstverwalteten Arbeitsplatz viele Services des RRZ nutzen. Voraussetzung dafür ist eine B-Kennung. Der Support des RRZ für einen selbstverwalteten Arbeitsplatz beschränkt sich ausschließlich auf die genutzten Services. Zur Unterstützung stehen viele Informationen hier bereit: