Aufzeichnung von Zoom-Videokonferenzen
Wenn Sie eine Zoom-Videokonferenz aufzeichnen möchten, sind unbedingt die hier aufgeführten Vorgaben zu beachten, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
In diesem Artikel
Rechtlicher Rahmen
Um die Aufzeichnung datenschutzkonform zu gestalten, dürfen nur Zoom-Webinare aufgezeichnet werden, keine Meetings. Zudem dürfen nur Lehrveranstaltungen aufgezeichnet werden. Für Veranstaltungen ist die Aufzeichnung untersagt, auch wenn sie als Webinar stattfinden!
Andere Personen außer den Vortragenden dürfen nicht zu sehen oder zu hören sein und sind vor Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass eine Wortmeldung nur über den Webinar-Chat oder den F&A-Dialog von Zoom möglich ist.
Falls bei der aufgezeichneten Lehrveranstaltung ein Publikum vor Ort anwesend ist, ist es vor und zu Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen, dass Wortmeldungen ausschließlich über den Webinar-Chat und den F&A-Dialog erlaubt sind und dass dafür das Einloggen als Webinar-Teilnehmer*in über ein mitgebrachtes Endgerät erforderlich ist.
Die Aufzeichnungen dürfen zur Nachbereitung der Lehrveranstaltung nur den Teilnehmenden der Lehrveranstaltung zugriffsgeschützt zugänglich gemacht werden.
Veröffentlichung
Um die aufgezeichnete Veranstaltung zu veröffentlichen, steht Ihnen die Videoplattform Lecture2Go zur Verfügung.
Die Aufzeichnungen dürfen zur Nachbereitung der Lehrveranstaltung nur den Teilnehmenden der Lehrveranstaltung zugriffsgeschützt zugänglich gemacht werden. Anleitung dazu finden Sie auf der Lecture2Go-Webseite.