Beschädigung & Verlust von IT-Hardware
In den vom RRZ betreuten Bereichen müssen Beschädigungen oder Verlust (z.B. Diebstahl) von IT-Hardware über das Schadensformular gemeldet werden. Das dadurch eröffnete Ticket hat das Ziel, möglichst schnell die Arbeitsfähigkeit des Nutzenden sicherzustellen. Parallel dazu wird die Klärung der Haftung erfolgen.
Bei Nichthaftung des Nutzenden erfolgt eine Prüfung, inwieweit die Kostenstelle der Organisationseinheit, in der die Person arbeitet, für die Finanzierung einer Reparatur oder eines kompletten Ersatzes mit einbezogen werden kann. Hierbei ist die ursprüngliche Finanzierungsart der defekten oder verloren gegangenen Hardware ausschlaggebend.
Wir bitten darum, kein weiteres Ticket zu eröffnen oder eine E-Mail an die RRZ-ServiceLine zu schreiben.