Rückgabe von IT-Hardware
In den vom RRZ betreuten Bereichen müssen nicht mehr genutzte oder veraltete Geräte (Laptops, Desktops, Monitore, Dockingstations, Tablets und Smartphones sowie alles andere, was eine Inventarnummer hat oder haben sollte) an das RRZ zur regelkonformen Weiterverwendung oder Entsorgung zurückgegeben werden. Die Pflicht der Rückgabe ist unabhängig davon, wie die Hardware finanziert wurde. Die Weitergabe zur privaten Weiterverwendung ist nicht zulässig. Ein Verkauf an Mitarbeitende ist ebenfalls nicht möglich.
IuK-finanzierte Hardware muss beim Ausscheiden des Mitarbeitenden an das RRZ zurückgegeben werden. Sollte die Hardware für neue Mitarbeitende weiterverwendet werden, müssen diese Geräte aus Datenschutzgründen neu installiert werden. Letzteres gilt auch für Geräte, die aus eigenen Mitteln finanziert und weitergegeben werden. Bitte platzieren Sie entsprechende Aufträge per E-Mail an die RRZ-ServiceLine(RRZ-ServiceLine"AT"uni-hamburg.de).
Bei zurückgegebener Hardware prüft das RRZ eine mögliche Weiterverwendung. Geräte, die älter als sechs Jahre sind, werden im Kontext des Fully Managed Device nicht mehr unterstützt. Hier kann der zuverlässige Betrieb nicht sichergestellt werden. Hintergrund sind fehlende BIOS- und Treiberupdates und auch teilweise fehlende Unterstützung durch das Betriebssystem.
Sonstiger Elektroschrott kann in der Regel über die ServiceTeams der jeweiligen Gebäude entsorgt werden. Dazu gehören alte Mäuse, alte Tastaturen und alte Kabel. Wann ist etwas „alt“? Immer dann, wenn Sie persönlich sich ärgern würden, eine Tastatur oder Maus in diesem Zustand vom RRZ zu bekommen. Sollten Sie gut erhaltene Tastaturen und Mäuse bei sich lagern, so bestellen Sie beim nächsten Rechner keine Tastatur mit.
Nutzende aus anderen Bereichen wenden sich bitte zur Rückgabe an das jeweils zuständige IT Service Team.