Verleih von Notebooks durch das RRZ
Für die temporäre Überlassung eines Notebooks gibt es potenziell eine Reihe von Bedarfsgründen, denen aber nicht in Gänze entsprochen werden kann. Bitte orientieren Sie sich hierzu an dieser Übersicht:
Wer | Sachverhalt | Vorgehen |
Mitarbeitende aus dem Betreuungsbereich des RRZ |
Eigenes Gerät ist defekt | Im Rahmen der Störungsbearbeitung wird Ihnen ein Ersatzgerät bereitgestellt, was nach erfolgter Reparatur zurückgegeben werden muss. |
Eigenes Gerät wurde vergessen | Im Rahmen einer Kurzzeitleihe ist eine überschaubare Anzahl an Geräten des Typs "FMD" am RRZ-ServiceDesk S70 verfügbar. Bitte beachten Sie hierbei:
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Leihgerät für Mitarbeitende / Gäste, die ihr eigenes Gerät nicht nutzen wollen / können, z.B. für Präsentationen oder für Veranstaltungen |
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Arbeitsgerät für studierende Mitarbeitende und Hilfskräfte | Jeder Mitarbeitende der UHH innerhalb des Betreuungsbereichs des RRZ hat Anspruch auf ein über die IuK finanziertes Arbeitsgerät. Die Bestellung erfolgt im RRZ-ServicePortal. | |
Mitarbeitende aus anderen Betreuungsbereichen | Eigenes Gerät ist defekt | Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen IT-Support |
Eigenes Gerät wurde vergessen | ||
Leihgerät für Mitarbeitende / Gäste, die ihr eigenes Gerät nicht nutzen wollen / können, z.B. für Präsentationen oder für Veranstaltungen | ||
Arbeitsgerät für studierende Mitarbeitende oder andere Statusgruppen |
Verleih von Hardware durch andere Servicegeber der UHH
Bitte prüfen Sie ggf. auch, ob Ihr Bedarf durch den "Hardwareverleih Lehre" erfüllt werden kann: https://hardwareverleih-lehre.uni-hamburg.de/
Verleih von Hardware durch Abteilungen, Professuren, Fachbereichen oder Fakultäten im Betreuungsbereich des RRZ
Es wird häufiger der Wunsch geäußert, den Verleih von Geräten lokal / eigenverantwortlich auf Ebene von Abteilungen, Professuren, Fachbereichen oder Fakultäten zu verantworten.
Das RRZ steht lokal verwalteten Leihen kritisch gegenüber, weil diese wenig nachhaltig sind, ein Risiko von Datenschutzverstößen mit sich bringen und es mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, die Geräte aktuell bzw. einsetzbar zu halten und den Verleih zu organisieren.
Empfehlung:
Bevor Sie weiter über einen selbst verwalteten Verleih nachdenken, prüfen Sie bitte, ob die vorangestellten Ausführungen und Services nicht bereits ausreichend sind.
Davon unbenommen ist ein selbst verwalteter Verleih auch im Betreuungsbereichen des RRZ generell möglich. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Eine Finanzierung des Gerätes muss durch den Anfordernden erfolgen. In begründeten, einzeln zu prüfenden Fällen könnte eine IuK-Finanzierung möglich sein. Geräte, die älter sind als 6 Jahre, werden vom RRZ nicht mehr supportet, da Sicherheitsupdates für Treiber und Firmware nicht mehr verfügbar sind und neue Betriebssysteme ggf. nicht unterstützt werden.
- Ein Leihgerät muss dem RRZ als solches bekannt gemacht werden. Es dürfen keine Laptops von ausscheidenden Mitarbeitenden stillschweigend umfunktioniert werden. Siehe hierzu insbesondere Rückgabe von IT-Hardware.
- Für das Leihgerät ist eine Person zu benennen, die folgenden Aspekte verantwortet:
- Organisation und Dokumentation der Vergabe und Sicherstellen der Rückgabe nach dem vereinbarten Zeitraum der Leihe
- Aufklären der Nutzenden, wo Dateien und die Dokumentation der Aufklärung zu speichern sind.
- Sicherstellen, dass auf dem Gerät nur Software installiert ist, die für den Leihenden lizenziert ist (z. B. Nutzung von für Mitarbeitende lizenzierte Software für Gäste).
- Organisation eines Kontos für die Anmeldung bei der Vergabe an nicht UHH-Angehörige.
- Wöchentliche Prüfung und Installation von Sicherheits- und Softwareupdates.
- Keine Adminrechte auf den Leihgeräten für verantwortliche Person oder andere Nutzende.
- Empfohlen ist eine regelmäßige Neuinstallation, z.B. nach 5 Leihen.
*kein Mail, keine Synchronisierung der Dokumente aus Dokumente, Bilder, Desktop etc. verfügbar.